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062/2005
Stand: 02.03.2005
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Auskunft über Gesetzesvorhaben zu Verbands- und Gruppenklagen geben

Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SAS) Mit einem von der Bundesregierung geplanten Gesetz zur Regelung von Verbands-, Muster- und Gruppenklagen beschäftigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/4959). Im Vordergrund ihres Interesses steht ein Gutachten mit dem Titel "Verbandsklagerecht in der Informations- und Dienstleistungsgesellschaft", das die Bundesregierung den Abgeordneten zufolge bei dem Vorsitzenden des Vereins VIEW e.V. in Auftrag gegeben hat. Das Gutachten plädiere für eine Zusammenfassung bestehender Rechtsschutzmöglichkeiten in einem so genannten Gesetz zur Regelung von Verbands-, Muster- und Gruppenklagen, heißt es. Die Regierung soll nun sagen, ob der Vergabe des Gutachtens eine öffentliche Ausschreibung vorangegangen ist, welche Kosten es verursacht hat, welche Qualifikationen die Gutachter hätten erfüllen müssen und ob sie den Verein VIEW e.V. auch "in anderer Weise" fördert. Weiter will die Fraktion wissen, welche Bundesministerien federführend wären zur Regelung von Verbands-, Muster- und Gruppenklagen, wie die Regierung diese Zuständigkeit begründet und ob eine vorherige Abstimmung mit anderen Ministerien, wie etwa dem Justiz- oder Wirtschafts- und Arbeitsministerium, stattgefunden hat.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_062/08
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