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068/2005
Stand: 09.03.2005
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Verlagerung von Güterverkehr auf Bundesstraßen kontrovers bewertet

Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Berlin: (hib/SAS) Die Verlagerung eines Teils des Schwerlastverkehrs von der Autobahn auf bestimmte Bundesstraßen in Deutschland in Zusammenhang mit der Lkw-Maut ist im Verkehrsausschuss am Mittwochmittag kontrovers diskutiert worden. Während Union und FDP den Bund in seiner gesetzgeberischen Pflicht sahen, verwiesen Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen auf Handlungsmöglichkeiten, die die bestehende Rechtslage bereits biete. Demnach könnten die Bundesländer über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden Einfluss auf den Verkehrsfluss nehmen. Auf unzumutbare Situationen aufgrund einer starken Verkehrsverlagerung könnten die Bundesländer etwa mit Geschwindigkeitsbegrenzung, Begrenzung der Tonnage bei Schwerlasttransporten bis hin zu Streckensperrungen reagieren. Dies ermögliche ihnen bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Straßenverkehrsordnung.

Die CDU/CSU-Fraktion äußerte daraufhin die Befürchtung, Bayern oder Baden-Württemberg, als besonders betroffene Bundesländer, müssten dann auf eine Antragsflut aus den Gemeinden gefasst sein. "Das macht man sich an bestimmten Stellen ein bisschen zu einfach", kritisierte auch die FDP die Haltung der Bundesregierung. Natürlich hätten die Länder die Möglichkeit, den Lkw-Verkehr gewichtsmäßig oder zu bestimmten Zeiten auf einigen Streckenabschnitten zu begrenzen. Allerdings halte man ein von Bündnis 90/Die Grünen ins Gespräch gebrachtes Nachtfahrverbot für Lkws nicht für ein ganzes Bundesland für machbar. Deshalb bewertete sie die Straßenverkehrsordnung und die damit zusammenhängenden Handlungsoptionen als eine "stumpfe Waffe" und verlangte gemeinsam mit der Union von der Regierung, eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen. Für die Bündnisgrünen geht es weder um Nachtfahrverbote generell, noch um flächendeckende Verbote. An die betroffenen Bundesländer gewandt, forderten sie: "Zählt, wertet aus und wenn es wirklich brennt, dann handelt mit Geschwindigkeitsbeschränkung oder gar Umleitungen". Aus ihrer Sicht gibt es kein allein selig machendes Rezept, mit dem der Bund einzeln auftretenden Verlagerungen von Lkw-Verkehr auf die Bundesstraßen begegnen könne.

Regierungsvertreter zeigten sich indes überzeugt, dass sich die momentane Situation auf einigen Bundesstraßen im Laufe des Jahres an vielen Stellen entspannen werde. Letztlich wüsste auch das Speditionsgewerbe, dass ein Ausweichen von Autobahnen auf Bundesstraßen nicht wirtschaftlich sei. Sie nannte die Straßenverkehrsordnung in dieser Hinsicht ein "scharfes Schwert", räumte aber ein, dass sich dieses mehr für eine Ausnahmesituation eigne, denn für den Alltag auf deutschen Bundesstraßen. Weiter betonten Regierungsvertreter die hohe Verantwortung der Länder in dem Entscheidungsprozess. Diese seien gehalten, selbst flexibel zu entscheiden, wie weit sie gehen wollten, um den Problemen zu begegnen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_068/04
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