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071/2005
Stand: 10.03.2005
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Bundesregierung soll Fehler bei der Verpflichtung externer Berater vermeiden

Haushaltsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll künftig Fehler bei der Verpflichtung externer Berater vermeiden und die Ausgaben für deren Einsätze transparenter machen. Dies hat der Haushaltsausschuss am Mittwochabend einstimmig beschlossen. Typische, jetzt zu vermeidende Fehler seien gemacht worden bei der Frage, ob Beratereinsätzen notwendig und wirtschaftlich sind, bei den Vergabeverfahren und der Erfolgskontrolle sowie bei der Umsetzung und Nutzung der Beratungsergebnisse. Deshalb fordert der Ausschuss die Bundesministerien weiter auf, einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Instrument der externen Beratung zu gewährleisten. Er begrüßt die Absicht des Präsidenten des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, einen praktischen Handlungsleitfaden für den Umgang mit Beratern der Bundesverwaltung an die Hand zu geben. Zudem soll der Bundesrechnungshof (BRH) auf Bitte des Haushaltsausschusses zu gegebener Zeit Kontrollprüfungen durchführen und im Ausschuss zusammenfassend über die Ergebnisse berichten. In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen soll der BRH bis zum 31. Dezember dieses Jahres einen Vorschlag zur präziseren Definition des Beratungsbegriffs machen. Grundlage der Entscheidung des Ausschusses war ein BRH-Bericht, den der Ausschuss zur Kenntnis nahm. Darin erkannte der BRH einerseits an, dass ein fachgerechter Einsatz externen Sachverstandes der Verwaltung helfen kann, richtige Antworten auf neue und komplexe Fragestellungen in einem sich rasch verändernden Umfeld zu finden. Die Bedeutung dieses Instrumentes habe in den zurückliegenden Jahren zugenommen. Gleichzeitig seien Fehlentwicklungen erkennbar geworden, die die Grenzen und Risiken des Beratereinsatzes für die öffentliche Verwaltung verdeutlichen. Der Bundesrechnungshof ist laut Bericht in seinen Prüfungen immer wieder auf unzureichend begründete, unwirtschaftliche und nicht ordnungsgemäße Beratungsprojekte gestoßen. Trotz des sehr unterschiedlichen Aufgabenbereiches der Bundesverwaltung, in dem externe Berater eingesetzt werden, hätten die Prüfungen des BRH wiederkehrende Verhaltensmuster und Mängel aufgedeckt. Nach Ansicht des Sprechers der CDU/CSU-Fraktion überträgt die Verwaltung "aus Angst vor Verantwortung" die Verantwortung auf Dritte. Die Folge seien unter anderem unklare Aufgabenbeschreibungen und Kettenverträge. Dadurch würden jährlich mehrere hundert Millionen Euro verschleudert.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_071/01
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