hib-Meldung
082/2005
Stand: 16.03.2005
Abschreibungsbedingungen für Systemsoftware erläutern
15/5062) heißt, planen die
Finanzverwaltungen von Bund und Ländern, diese Nutzungsdauer
festzulegen. Hinzu komme, dass künftig auch die Kosten
für Installation und Anwenderschulung sowie die Arbeit
betriebseigener Administratoren an dem neuen System abgeschrieben
werden müssten. Für die FDP stellt eine solche Frist ein
"erhebliches Investitionshindernis" dar. Es sei zu befürchten,
dass sich die Investitionen an der gesetzlich vorgegebenen
Abschreibungsfrist orientieren und damit die
Investitionsbereitschaft der Unternehmen erheblich gebremst werde.
Die Regierung soll unter anderem sagen, was die Finanzverwaltung
dazu veranlasst hat, von der bisherigen Praxis einer zeitgleichen
Abschreibung von Systemsoftware und der Hardware abzurücken.
Gefragt wird überdies, was die Regierung veranlasst hat, die
bisherige Möglichkeit aufzugeben, Kosten für die
Anschaffung von Systemsoftware sofort abschreiben zu können.
Schließlich soll die Regierung sagen, ob sie durch die
Änderung der Abschreibungsbedingungen höhere
Verwaltungskosten für die Unternehmen erwartet.
Berlin: (hib/VOM) Die FDP will von der Bundesregierung wissen, auf
welcher Grundlage die Entscheidung der Finanzverwaltung basiert,
künftig eine Abschreibungsfrist von zehn Jahren für
Systemsoftware einzuführen. Wie es in einer Kleinen Anfrage (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_082/06