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094/2005
Stand: 29.03.2005
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Regierung soll Mehrkosten für den Bund aus Hartz IV-Reform beziffern

Wirtschaft und Arbeit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SAS) Mehrkosten für den Bund aus der Hartz IV-Reform, die in Zusammenhang mit von den Kommunen als erwerbsfähig eingestuften Arbeitslosen stehen, beschäftigen die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/5179). Nach Angaben der Liberalen hat die Bundesregierung bei ihren Etatplanungen für das laufende Haushaltsjahr die Zahl der Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) mit 3,4 Millionen und die damit verbundenen Ausgaben auf 14,6 Milliarden Euro veranschlagt. Damit stünden, so die Fraktion weiter, monatlich 1,22 Milliarden Euro für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen zur Verfügung. Bereits im Januar aber hätten sich die tatsächlichen Ausgaben auf 1,83 Milliarden Euro belaufen, da von den Kommunen 4,09 Millionen Menschen als erwerbsfähig im Sinne von ALG II gemeldet worden waren. Die Fraktion erkundigt sich deshalb danach, wie hoch die Zahl der ALG-II-Empfänger ist, ob dies bei den Kommunen zu Einsparpotenzialen geführt habe und mit welchen zusätzlichen Ausgaben die Regierung nach den ihr zur Verfügung stehenden aktuellen Daten rechnet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_094/02
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