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101/2005
Stand: 12.04.2005
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Bundesrat will Wettbewerb auf dem Postmarkt intensivieren

Wirtschaft und Arbeit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat will die Liberalisierung auf dem Postmarkt voranbringen und für mehr Wettbewerb sorgen. Dazu hat er einen Entwurf zur Änderung des Postgesetzes ( 15/5224) vorgelegt. Der bisherige Ausnahmetatbestand, dass bei Beförderungen ab 50 Stück keine Vorab-Preisregulierung stattfindet, solle entfallen. Damit will die Länderkammer die "Gefahr des Verdrängungswettbewerbs" in Form gezielter Preisaktionen durch den Marktführer, die Deutsche Post AG, verringern. Für marktbeherrschende Unternehmen solle durchweg die Preisregulierung gelten. Mit einer weiteren Änderung will der Bundesrat die so genannte Postkonsolidierung, also das Einsammeln und Vorsortieren von Briefen zur Weiterbeförderung durch die Deutsche Post AG, zulassen. Die EU-Kommission habe beanstandet, schreibt die Länderkammer, dass die derzeitige Regelung gegen den EG-Vertrag verstoße, weil gewerbsmäßige Postvorbereiter daran gehindert würden, mengenbezogene Preisnachlässe für die Einlieferung von Postsendungen bei den Briefzentren der Deutschen Post AG zu erhalten. Zur Begründung heißt es, die Verhältnisse in dem von der Exklusivlizenz des Marktführers geschützten Bereich würden von der Deutschen Post AG geprägt. Der Anteil der Wettbewerber am Gesamtmarkt liege bei rund vier Prozent. Selbst auf den für den Wettbewerb geöffneten Teilmärkten betrage der Anteil der Wettbewerber nur rund 13 Prozent. Die Bundesregierung stimmt in ihrer Stellungnahme den Vorschlägen durchweg nicht zu. Die Sorge des Bundesrates, heißt es in der Stellungnahme, es könnte ein Verdrängungswettbewerb stattfinden, sei unbegründet, da die Entgelte für Massensendungen der nachträglichen Missbrauchsaufsicht unterliegen. Wenn der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bekannt würde, dass die erhobenen Entgelte nicht dem Postgesetz entsprechen, würde sie ein Verfahren einleiten. Ziel der Regelung im Postgesetz sei es, den marktbeherrschenden Unternehmen im wettbewerbsintensiven Bereich der Beförderung von Briefen ab einer Menge von mindestens 50 Stück ein flexibles, kurzfristiges Reagieren auf Wettbewerbspreise zu ermöglichen. Damit wolle man allen Markteilnehmern gleiche Wettbewerbsbedingungen geben. Zur Postkonsolidierung heißt es weiter, ein mittelbarer Diskriminierungsvorwurf gegen die Deutsche Post AG wäre nur zulässig, wenn es für eine Ungleichbehandlung der Großkunden und der Wettbewerber keine Rechtfertigung gäbe. Die Rechtfertigung ergebe sich jedoch aus der EU-Postdiensterichtlinie, die es den Mitgliedstaaten erlaube, für das Unternehmen bestimmte ausschließliche Rechte zu reservieren, um das Gleichgewicht der Finanzen der Anbieter von flächendeckenden Leistungen der postalischen Grundversorgung (Universaldienstleistungen) nicht zu gefährden. Zu diesen möglichen reservierbaren Leistungen zähle die Beförderung. Die Deutsche Post AG habe Anspruch auf Vertrauensschutz für ihre getätigten Investitionen, so die Regierung. Der vom Bundesrat geforderte Eingriff wäre damit nicht zu rechtfertigen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_101/02
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