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101/2005
Stand: 12.04.2005
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Vereidigung neu zugelassener Anwälte auf Rechtsanwaltskammern übertragen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Die Übertragung der Zuständigkeit für die Vereidigung der neu zugelassenen Rechtsanwälte auf die Rechtsanwaltskammern ist unter anderem Ziel eines Gesetzentwurfes des Bundesrates ( 15/5223). Damit würde nicht nur die unmittelbare Staatsverwaltung entlastet, sondern auch die Rechtsanwaltskammern und damit die Selbstverwaltung der Anwaltschaft gestärkt. Ohnehin hätten mittlerweile alle Länder von der geschaffenen Möglichkeit, diese Aufgaben und Befugnisse auf die Kammern zu übertragen, in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die eigenverantwortliche Wahrnehmung betone die Stellung der Anwaltschaft als unabhängiges Organ der Rechtspflege und Träger eines freien Berufes. Darüber hinaus entlaste sie den Staat von Aufgaben, die auf der Ebene des Berufsstandes selbstverantwortlich und wegen der Kenntnis der Berufssituation in der Regel auch effizienter erledigt werden könnten. Die Bundesregierung begrüßt den Gesetzentwurf der Länderkammer im Wesentlichen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_101/06
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