hib-Meldung
101/2005
Stand: 12.04.2005
Im Bundestag notiert: Windkraftanlagen
15/5218) vor. Dies ist bisher nur bei
Windfarmen nötig. Mit der Verordnung will die Regierung ein
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2004 umsetzen,
nach dem eine Windfarm auch dann vorliegt, wenn einzelne
Windkraftanlagen, die ihr zuzurechnen sind, durch mehrere
unabhängige Betreiber betrieben werden. Einer Windfarm
zuzurechnen seien danach Windkraftanlagen mit einer solchen
räumlichen Zuordnung, bei der sich ihre Einwirkungsbereiche
überschnitten oder wenigstens berührten.
Berlin: (hib/MIK) Einzelne Windkraftanlagen mit einer
Gesamthöhe von mehr als 50 Meter müssen in Zukunft
immissionsschutzrechtlich genehmigt werden. Dies sieht eine
Verordnung durch die Bundesregierung (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_101/12