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116/2005
Stand: 21.04.2005
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Kapitalprivatisierung der Deutschen Flugsicherung gesetzlich regeln

Verkehr und Bauwesen/Antrag

Berlin: (hib/SAS) In einem interfraktionellen Antrag ( 15/5342) sprechen sich die Abgeordneten aller im Bundestag vertretenen Fraktionen dafür aus, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr ihre Gesetzesvorlagen zur Kapitalprivatisierung der Deutschen Flugsicherung (DFS) abschließt und dabei alle verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Regelungen beachtet. Die Parlamentarier begrüßen, dass der Bund aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses der Fraktionen vom Juni vergangenen Jahres den Weg für die Kapitalprivatisierung der deutschen Flugsicherung (DFS) bis zu 74,9 Prozent frei gemacht hat. Es gehe nun darum, dass auch bei einer neuen Eigentümerstruktur die hoheitlichen Aufgaben, mit denen die Deutsche Flugsicherung beliehen wird, nicht gefährdet werden. Für den Fall, dass DFS-Anteile weiterveräußert werden, seien geeignete Regelungen zu treffen, mit denen die staatlichen Interessen gewahrt werden könnten. Insgesamt müsse die Regierung das Ziel verfolgen, die Attraktivität der DFS für Anleger zu erhöhen und den potenziellen Anlegern die Rechte und Pflichten der DFS nachvollziehbar und transparent zu beschreiben. Auch soll sie prüfen, ob die Deutsche Flugsicherung mit der Zuständigkeit für den gesamten deutschen Luftraum beliehen werden kann. Davon betroffen wären insbesondere die Flugsicherungsdienste, die zurzeit von anderen Flugsicherungsorganisationen wahrgenommen werden. Nach den Vorstellungen der vier Fraktionen soll die Aufgabenzuordnung der DFS weder unbefristet noch endgültig sein und der schnellstmöglichen Neuordnung der Luftraumblöcke in Europa nicht entgegenstehen.

Die Bundestagsfraktionen verweisen auf den gemeinsamen interfraktionellen Beschluss, auf dessen Basis auch ein neues Gebührensystem gefordert worden war. Bei der Festlegung der ökonomischen Regulierung sei dies EU-konform zu definieren. Weiterhin müsse die von der Bundesregierung geforderte Gesetzesvorlage die Ein- und Durchgriffsrechte der Bundeswehr klar gewährleisten. Nicht zuletzt soll die Deutsche Flugsicherung GmbH auch in die Lage versetzt werden, neue Geschäftsmöglichkeiten im In- und Ausland zu erschließen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_116/05
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