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122/2005
Stand: 26.04.2005
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FDP: Bestehende Verflechtungen zwischen Bund und Ländern beseitigen

Recht/Gesetzentwürfe

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesländer sollen bei der Ausführung von Bundesgesetzen als eigene Angelegenheit die grundsätzliche Möglichkeit erhalten, abweichend von der bundesgesetzlichen Vorgabe die Behördenorganisation und das Verwaltungsverfahren eigenständig zu regeln. Dies sieht ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ( 15/5357) vor. Eine Änderung des Grundgesetzes ist dazu erforderlich. Die Liberalen argumentieren, das Gesetzgebungsverfahren nehme heute vielfach eine zu lange Zeit in Anspruch. Ein Hauptgrund dafür sei in der hohen Anzahl der zustimmungsbedürftigen Gesetze zu sehen. Die Anzahl der Zustimmungserfordernisse durch den Bundesrat sei auf einen Gesamtanteil von über 50 Prozent angestiegen. Dadurch verzögere sich bei vielen wichtigen Vorhaben das Gesetzgebungsverfahren, so dass auf bestimmte Erfordernisse nicht mehr "zeitnah und effektiv" reagiert werden kann. Der Gesetzentwurf trage somit dem Bedürfnis Rechnung, die bestehenden Verflechtungen zwischen Bund und Ländern zu beseitigen. Die entsprechende Grundgesetzvorschrift sieht des Weiteren vor, dass es dem Bund nur in Ausnahmefällen erlaubt sein soll, "wegen eines besonderen Bedürfnisses nach bundeseinheitlicher Regelung das Verwaltungsverfahren ohne Abweichungsmöglichkeit für die Länder" zu regeln. In einem weiteren Gesetzentwurf ( 15/5358) möchten die Freien Demokraten, dass die Bundesländer neben der bereits bestehenden Ertragshoheit auch die Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer erhalten. Die Liberalen argumentieren, die Grundsteuer sei für eine Steuerautonomie der Länder besonders geeignet, da bei der Besteuerung immobiler Sachverhalte ein "Steuertourismus" weitgehend ausgeschlossen ist. Ferner möchte die FDP die im Grundgesetz festgeschriebene Verteilung des Steueraufkommens dahingehend tauschen, dass das Aufkommen aus der Versicherungssteuer den Ländern und der Ertrag aus der Kraftfahrzeugsteuer dem Bund zusteht. Dies, so die Fraktion, würde Bund und Ländern neue Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Darüber hinaus würde ein effizienter Verwaltungsvollzug geschaffen, der ein Einsparpotenzial für die öffentlichen Haushalte ermöglicht. Ferner wollen die Liberalen die seit 1995 aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr erhobene Vermögenssteuer aus dem Grundgesetz streichen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_122/01
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