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126/2005
Stand: 02.05.2005
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Bußgeldrahmen bei Personenbeförderung auf bis zu 20.000 Euro erhöhen

Verkehr und Bauwesen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MMÜ) Der Bundesrat will den "Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz" auf bis zu 20.000 Euro erhöhen und hat hierzu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Personenbeförderungsrechts ( 15/5409) vorgelegt. Insbesondere im Busfernverkehr und im Taxenbetrieb seien immer wieder Unternehmer mit nur "unzureichender Genehmigung" anzutreffen. Da diese die Ordnungswidrigkeiten offensichtlich vorsätzlich begingen und den Verkehrsmarkt somit erheblich störten, müssten "bereits potenzielle Täter" abgeschreckt werden. Ferner sei bei Taxen das Fehlen eines gut sichtbaren Identifikationsschildes innerhalb des Fahrzeuges mit einem Bußgeld zu belegen. Der Bundesrat erwartet hierdurch einen Rückgang der Verstöße. Die Bundesregierung erhebt gegen den Vorschlag "keine grundsätzlichen Einwände", stellt jedoch eine Prüfung in Aussicht, ob ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro nur in schwerwiegenden Fällen verhängt werden sollte und ob bei geringfügigen Verstößen die Bußgeldbeschränkung auf bis zu 10.000 Euro ausreicht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_126/02
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