hib-Meldung
133/2005
Stand: 11.05.2005
Glücksspielumsätze der Spielbanken sollen steuerpflichtig werden
15/5444) vorgelegt. Die Fraktionen verweisen
auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach eine
Umsatzsteuerbefreiung von Glücksspielen mit Geldeinsatz in
öffentlichen Spielbanken unzulässig ist, wenn
gleichzeitig gleichartige Umsätze außerhalb dieser
Spielbanken umsatzsteuerpflichtig sind. Die Richter hätten
eine Verletzung des umsatzsteuerlichen Neutralitätsgrundsatzes
gesehen, wenn zur Abgrenzung steuerbefreiter und steuerpflichtiger
Glückspielumsätze an die Identität des Veranstalters
oder Betreibers der Spiele und Geräte angeknüpft wird.
Die Fraktionen erhoffen sich Mehreinnahmen von 12 Millionen Euro in
diesem Jahr, davon 6 Millionen Euro für den Bund. SPD und
Bündnisgrüne weisen darauf hin, dass durch die
Einführung der Umsatzsteuerpflicht den Spielbankbetreibern
zusätzliche Kosten durch Umstellung der Abrechnungssysteme
durch die Steuerlast selbst entstehen. Sie könnten diese
Kosten aber durch eine zumindest mittelbare Weitergabe der
Umsatzsteuer an den Endverbraucher, etwa bei Serviceleistungen,
mindern. Zudem schlagen die Abgeordneten eine Senkung der
Spielbankabgabe, der Sonderabgaben oder zusätzlichen
Gewinnabschöpfungen vor, die den Ländern zustehen.
Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen
die bislang umsatzsteuerfreien Umsätze der öffentlichen
Spielbanken in die Umsatzsteuerpflicht einbeziehen. Dazu haben sie
einen Entwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_133/07