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140/2005
Stand: 19.05.2005
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Zur Anrechnung der Eigenheimzulage beim Arbeitslosengeld II Stellung nehmen

Wirtschaft und Arbeit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion möchte von der Bundesregierung wissen, in wie vielen Fällen die Eigenheimzulage bei der Berechnung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II als Vermögen angerechnet worden ist. In einer Kleinen Anfrage ( 15/5499) heißt es, nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch würden sowohl die Eigenheimzulage als auch Baukindergeld als Einkommen angerechnet. Dies führe dazu, dass kinderreiche Familien mit dem um die Eigenheimzulage gekürzten Arbeitslosengeld II die Tilgung für ihr selbst genutztes Einfamilienhaus nicht mehr tragen könnten und damit nur noch der Verkauf oder die Zwangsvollstreckung bleibe. Die Fraktion erkundigt sich, ob der Regierung solche Fälle bekannt sind und wie sich in diesen Fällen die Kosten für die im Anschluss anfallenden Mietzahlungen im Verhältnis zu den Schuldzinsen darstellen. Ebenso soll die Regierung die Aussage bewerten, dass der Sinn der steuerlichen Subventionierung durch die Zulage, nämlich der Bau oder Kauf einer selbst genutzten Wohnung, dadurch in sein Gegenteil verkehrt wird, dass die Zulage auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts angerechnet wird. Schließlich wird gefragt, ob die Regierung die Aufnahme der Zulage als Schonvermögen für einen geeigneten Weg hält, um unerwünschte Immobilienverkäufe von Arbeitslosengeld-II-Empfängern zu verhindern.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_140/04
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