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148/2005
Stand: 01.06.2005
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Erbschaftsteuer soll bei Betriebsübergaben künftig entfallen können

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will mittelständische Familienunternehmen von der Erbschafts- und Schenkungsteuer entlasten. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Sicherung der Unternehmensnachfolge ( 15/5555) vorgelegt. Voraussetzung dafür soll sein, dass die Unternehmen von den Nachfolgern weiterbetrieben werden. Der Gesetzentwurf basiert, wie in den Gesprächen zum Job-Gipfel zwischen Koalition und Union vereinbart, auf dem Vorschlag Bayerns. Im Einzelnen ist vorgesehen, dass die auf produktiv eingesetztes Vermögen entfallende Erbschaft- und Schenkungsteuer über einen Zeitraum von zehn Jahren gestundet werden soll. Die gestundete Steuer soll in zehn Jahresraten erlöschen, wenn der Betrieb weiterbetrieben wird. Führt der Nachfolger den Betrieb über zehn Jahre fort, soll die Steuer ganz entfallen. Um eine "nicht gebotene Entlastung" von Unternehmern mit hoher Wirtschaftskraft zu vermeiden, soll die volle Entlastung von der Steuer nur dann genutzt werden können, wenn der Wert des begünstigten Vermögens 100 Millionen Euro nicht übersteigt. Für höhere Werte soll nach wie vor die derzeit gültige erbschaftsteuerliche Regelung gelten. Da die Erbschaftsteuer den Ländern zufällt, wird im Kassenjahr 2006 mit Mindereinnahmen von 135 Millionen Euro gerechnet. Die Regierung will mit dem Gesetzentwurf familiengeführte Unternehmen von den Unsicherheiten befreien, welche die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung mit sich bringen kann. Da große Aktiengesellschaften und Konzerne mit Publikumsbeteiligungen solchen Unsicherheiten nicht ausgesetzt seien, gehe es darum, die die Chancengleichheit mittelständischer Unternehmen gegenüber Großunternehmen zu verbessern. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme den Gesetzentwurf begrüßt. Wegen der "äußerst angespannten Lage der öffentlichen Finanzen" sei jedoch ein Ausgleich der mit der Steuerentlastung verbundenen Mindereinnahmen "unerlässlich".
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_148/04
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