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153/2005
Stand: 02.06.2005
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Rechte der Eigentümer von Aktiengesellschaften stärken

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Zur Förderung der Transparenz der Vorstandvergütungen ist eine Stärkung der Eigentümerrechte notwendig. Es sei aber nicht Aufgabe der Öffentlichkeit oder des Gesetzgebers, darüber zu entscheiden, ob ein börsennotiertes Unternehmen die Bezüge seiner Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder veröffentlichen muss, stellt die FDP in einem Gesetzentwurf ( 15/5582) fest. Sie führt des Weiteren aus, den Aktionären als Eigentümern der Gesellschaft werde ermöglicht, durch Hauptversammlungsbeschluss zu entscheiden, ob und mit welcher Differenzierung die Vorstandsvergütungen veröffentlicht werden. Es liege damit im Entscheidungsbereich der Anteilseigner, die Angemessenheit der Vergütungen zu kontrollieren. Mit dieser Maßnahme würden sowohl die Rechte als auch die Verantwortung und der Einfluss der Aktionäre auf das Unternehmen gestärkt.

Die Liberalen sind der Auffassung, es sei bisher weder wissenschaftlich noch statistisch erwiesen, dass Aktionäre deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften ein Interesses an einer Offenlegung von Vorstandsbezügen haben. Ein auf einer entsprechenden Vermutung basierender gesetzlicher Zwang zur individualisierten und aufgeschlüsselten Offenlegung der Bezüge der Vorstandsmitglieder käme damit nicht vorrangig dem Aktionärsinteresse, sondern dem Interesse der Öffentlichkeit zugute. Es fänden sich keine hinreichenden Gründe, die einen gesetzlich derart weit reichenden Eingriff in die Rechte der Vorstände oder Aufsichtsräte einer Aktiengesellschaft rechtfertigen, um einen solchen Zwang nur zur Förderung öffentlicher "Neid- und Neugierszenarien" einzuführen, so die FDP.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_153/06
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