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164/2005
Stand: 15.06.2005
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Mindeststammkapital bei Gründung einer GmbH auf 10.000 Euro herabsetzen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Das gesetzliche Mindeststammkapital soll von derzeit 25.000 Euro auf 10.000 Euro abgesenkt werden. Dadurch werden Existenzgründungen erleichtert und die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im internationalen Wettbewerb der Rechtsformen gestärkt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 15/5673) vor. Die Rechtsform der GmbH werde dadurch gegen Wettbewerbsdruck europäischer Alternativen gestärkt, ohne dass das bewährte Haftkapitalsystem und die für den Gläubigerschutz sinnvolle Seriositätsschwelle eines gesetzlichen Startkapitals aufgegeben würden. Im Vergleich zum deutschen Recht würden in vielen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geringere Anforderungen an das Aufbringen eines gezeichneten Kapitals bei Gründung einer GmbH gestellt. Die Koalitionsfraktionen rufen in Erinnerung, Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) habe in den am 17. März angekündigten 20 Maßnahmen zur Fortsetzung der Agenda 2010 das Ziel vorgestellt, im Zusammenhang mit den Maßnahmen zum Bürokratieabbau die Gründung einer GmbH erheblich zu erleichtern. Dazu gehöre die substanzielle Herabsetzung des Mindeststammkapitals.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_164/05
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