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164/2005
Stand: 15.06.2005
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Bei Hedgefonds-Regulierung auf "ausgewogenen Ausgleich" achten

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll darauf achten, dass im Zuge einer europaweit harmonisierten Regulierung von Hedgefonds ein "ausgewogener Ausgleich" zwischen Anlegerschutz und Entwicklungsmöglichkeiten für den Kapitalmarkt erreicht wird. Dies fordern CDU/CSU und FDP in einem gemeinsamen Antrag zur Integration der europäischen Finanzmärkte ( 15/5677). Ziel der Hedgefonds sei es, bei unterschiedlichen Investitionsstrategien einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Sie gehörten damit zu hochspekulativen Anlageformen und seien "wertvolle Vehikel" zur Sicherung gegen Risiken. Deutschland sei zurzeit weniger ein Produktionsstandort als ein Vertriebsstandort für innovative Finanzmarktprodukte. Ziel müsse es sein, so die Oppositionsfraktionen, die gesamte Wertschöpfungskette von der Entwicklung bis zum Vertrieb in Deutschland abzudecken.

Im Prozess der Integration der europäischen Finanzmärkte muss sich der Bundestag nach Auffassung der Fraktionen in die Debatte um die künftige Wettbewerbsfähigkeit der Finanzplätze Deutschland und Europa einbringen. Die Rahmenbedingungen des internationalen Finanzgeschäfts hätten sich seit Anfang der 90er-Jahre fundamental geändert. Die europäischen Finanzmärkte zählten zu den führenden und leistungsfähigsten der Welt. Diese Position müsse gesichert und gestärkt werden, heißt es in dem Antrag. Die Rahmenbedingungen müssten so gestaltet werden, dass europäische Anbieter international wettbewerbsfähig sind und eine Vielfalt an hochwertigen und kostengünstigen Angeboten vorweisen können. Auf dieses Ziel hin müsse die Regulierung ausgerichtet werden. Ein effektiver Verbraucherschutz liege im Interesse der Unternehmen und der Bürger, die auf effiziente und kostengünstige Finanzdienstleistungen angewiesen seien.

Die Fraktionen begrüßen die Fortschritte bei der Überarbeitung der internationalen Eigenkapitalstandards für Banken ("Basel II"). Sie setzen sich dafür ein, dass die neuen Eigenkapitalstandards weltweit gleichzeitig in Kraft treten. Notwendig sei es, die Bankenaufsicht wettbewerbsneutral auszugestalten. Dies gelte sowohl für den Wettbewerb auf den europäischen als auch auf den außereuropäischen Märkten, aber auch für den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Sektoren des Finanzgewerbes. Für den grenzüberschreitenden elektronischen Vertrieb und das Electronic Banking könnte nach Auffassung der Abgeordneten eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, mit der EU-weit die Kontoeröffnung auf der Basis einer elektronischen Signatur (elektronische Unterschrift) zugelassen wird. Die Zulassung grenzüberschreitender Kontoeröffnungen über das Internet halten die Fraktionen für eine "wesentliche Vereinfachung für den Verbraucher und die Bank". Schließlich sei die Harmonisierung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs für Wirtschaft und Verbraucher eine wichtige Voraussetzung, um den europäischen Binnenmarkt nutzen zu können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_164/07
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