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176/2005
Stand: 29.06.2005
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Regierung und Bundesrat uneinig über eine Ausweitung des Entsendegesetzes

Wirtschaft und Arbeit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung und der Bundesrat haben bei der Bewertung des Gesetzentwurf der Regierung zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ( 15/5810) gegensätzliche Positionen eingenommen. Der Entwurf ist identisch mit einem bereits von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurf ( 15/5445). Damit ist beabsichtigt, die Beschränkung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf den Bausektor aufzuheben und seine Ausweitung auf andere Branchen zu ermöglichen. Im Falle bundesweit geltender tarifvertraglicher Regelungen würden die deutschen Löhne und Arbeitsbedingungen auch für Arbeitnehmer gelten, die von ausländischen Firmen nach Deutschland entsandt worden sind.

Der Bundesrat wendet sich in seiner Stellungnahme gegen eine "undifferenzierte Erweiterung" des Anwendungsbereiches des Gesetzes auf alle Branchen. Dies würde eine Notmaßnahme darstellen, die de facto zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns "durch die Hintertür" führen würde. Damit wäre die Gefahr einer weiteren Steigerung der schon hohen Arbeitskosten in Deutschland verbunden. Arbeitsplätze gerade des Niedriglohnsektors würden weiter ins Ausland verdrängt. Die hohe Arbeitslosigkeit würde verfestigt statt bekämpft. Missbrauch und Lohndumping müssten zunächst unter Einsatz der bestehenden Instrumente und mit verstärkten Kontrollen bekämpft werden, so die Länderkammer. Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit könnten durch das Gesetz nicht vermieden werden. Eine Prüfung, ob das Entsendegesetz in bestimmten Einzelfällen über den Baubereich hinaus auf weitere Branchen ausgedehnt werden kann, erfordere eine fundierte Datengrundlage. Allenfalls für hochsensible Branchen, in denen eine Tendenz oder ausgeprägte Wahrscheinlichkeit zur Verdrängung deutscher Arbeitnehmer durch Arbeitskräfte aus dem Ausland festzustellen sei, könne eine maßvolle und befristete Erweiterung des Entsendegesetzes erwogen werden.

Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Gegenäußerung diese Einschätzung für die "hochsensiblen Branchen". Dennoch hält sie an ihrer Konzeption einer umfassenden Branchenerweiterung fest. Jede Beschränkung auf einen festgeschriebenen Branchenkatalog würde nur eine "Momentaufnahme" darstellen. Der Gesetzgeber wäre ständig gefordert, den Branchenkatalog nachzubessern und zu aktualisieren. Aus diesem Grund habe sich die Regierung für eine komplette Aufhebung der Baubeschränkung entschieden. Den Branchen werde anheim gestellt, selbst zu entscheiden, ob, wann und mit welchen Mindestlohn-Tarifverträgen sie den Schutz des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in Anspruch nehmen wollen. Nicht der Staat, sondern die Tarifvertragsparteien einer Branche blieben zuständig für die Entscheidung, ob und in welcher Höhe ein Mindestlohn auf tarifvertraglicher Grundlage eingeführt werden soll, betont die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_176/02
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