hib-Meldung
190/2005
Stand: 14.07.2005
Bundesrat will "Fehlsteuerungen" bei Hartz IV beseitigen
15/5908) vorgelegt. Darin heißt es unter
anderem, unter 25 Jahre alte Arbeitslose seien, wenn sie Leistungen
beantragt haben, in eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu
vermitteln. Wer keinen Berufsabschluss habe, solle vorrangig eine
Ausbildung erhalten. Andererseits hätten Lehrlinge, deren
Berufsausbildung förderfähig ist, keinen Anspruch auf
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die
Ausbildungsvergütungen reichten aber nur in wenigen Berufen,
um den Lebensunterhalt zu sichern. Wenn die Aufnahme einer
Berufsausbildung zur Folge habe, dass ein junger Mensch am Ende der
Ausbildung aufgrund eines gewährten Darlehens mit einem
Schuldenberg dasteht, sei die Gefahr groß, dass er sich gegen
die Ausbildung entscheidet. Dies, so der Bundesrat, wäre
arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiv. Statt Darlehen sollten in
solchen Fällen daher wieder Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts gezahlt werden können. Auch hätten
bedürftige Schwangere nur noch Anspruch auf
Schwangerschaftsbekleidung sowie auf Bekleidung für das
neugeborene Kind. Sonstige Ausstattung wie Kinderbett oder
Kinderwagen müssten aus der Regelleistung angespart und
finanziert werden. Laut Bundesrat handelt es sich dabei jedoch um
einen Bedarf, der dem Kind zuzurechnen ist. Entsprechend habe die
Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"
hier eine Gesetzeslücke erkannt und Nachbesserungsbedarf
gesehen. Die Bundesregierung lehnt die Initiative in ihrer
Stellungnahme dazu abgelehnt. Die vorgesehenen Änderungen
seien entweder nicht erforderlich oder die aufgezeigten Probleme
sollten an anderer Stelle gelöst werden. Die Regierung
räumt ein, dass die Situation von Auszubildenden nicht
zufriedenstellend ist, wenn gemessen an den Standards der
Sozialhilfe nicht ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt
zur Verfügung stehen. Derzeit würden verschiedene
Lösungsmöglichkeiten geprüft. Es sei aber nicht
nachvollziehbar, weshalb die Möglichkeit der
Darlehensgewährung nicht beibehalten werden soll. Was die
Situation der arbeitslosen Schwangeren angeht, so schließt
die Regierung nicht aus, dass es in der Praxis zu einer
"uneinheitlichen Anwendung des geltenden Rechts" kommen könne.
Wenn dies in einem größeren Umfang der Fall sein sollte,
werde die Regierung "Maßnahmen ergreifen", um eine
einheitliche Rechtsauslegung zu gewährleisten.
Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat will angesichts von über 5,2
Millionen Arbeitslosen die "Fehlsteuerungen" im Zusammenhang mit
der Hartz-IV-Gesetzgebung beseitigen. Er hat dazu ein Gesetz zur
Optimierung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_190/01