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190/2005
Stand: 14.07.2005
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Bundesrat will "Fehlsteuerungen" bei Hartz IV beseitigen

Wirtschaft und Arbeit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat will angesichts von über 5,2 Millionen Arbeitslosen die "Fehlsteuerungen" im Zusammenhang mit der Hartz-IV-Gesetzgebung beseitigen. Er hat dazu ein Gesetz zur Optimierung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ( 15/5908) vorgelegt. Darin heißt es unter anderem, unter 25 Jahre alte Arbeitslose seien, wenn sie Leistungen beantragt haben, in eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln. Wer keinen Berufsabschluss habe, solle vorrangig eine Ausbildung erhalten. Andererseits hätten Lehrlinge, deren Berufsausbildung förderfähig ist, keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Ausbildungsvergütungen reichten aber nur in wenigen Berufen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Wenn die Aufnahme einer Berufsausbildung zur Folge habe, dass ein junger Mensch am Ende der Ausbildung aufgrund eines gewährten Darlehens mit einem Schuldenberg dasteht, sei die Gefahr groß, dass er sich gegen die Ausbildung entscheidet. Dies, so der Bundesrat, wäre arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiv. Statt Darlehen sollten in solchen Fällen daher wieder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gezahlt werden können. Auch hätten bedürftige Schwangere nur noch Anspruch auf Schwangerschaftsbekleidung sowie auf Bekleidung für das neugeborene Kind. Sonstige Ausstattung wie Kinderbett oder Kinderwagen müssten aus der Regelleistung angespart und finanziert werden. Laut Bundesrat handelt es sich dabei jedoch um einen Bedarf, der dem Kind zuzurechnen ist. Entsprechend habe die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" hier eine Gesetzeslücke erkannt und Nachbesserungsbedarf gesehen. Die Bundesregierung lehnt die Initiative in ihrer Stellungnahme dazu abgelehnt. Die vorgesehenen Änderungen seien entweder nicht erforderlich oder die aufgezeigten Probleme sollten an anderer Stelle gelöst werden. Die Regierung räumt ein, dass die Situation von Auszubildenden nicht zufriedenstellend ist, wenn gemessen an den Standards der Sozialhilfe nicht ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen. Derzeit würden verschiedene Lösungsmöglichkeiten geprüft. Es sei aber nicht nachvollziehbar, weshalb die Möglichkeit der Darlehensgewährung nicht beibehalten werden soll. Was die Situation der arbeitslosen Schwangeren angeht, so schließt die Regierung nicht aus, dass es in der Praxis zu einer "uneinheitlichen Anwendung des geltenden Rechts" kommen könne. Wenn dies in einem größeren Umfang der Fall sein sollte, werde die Regierung "Maßnahmen ergreifen", um eine einheitliche Rechtsauslegung zu gewährleisten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_190/01
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