hib-Meldung
201/2005
Stand: 16.08.2005
Bundesrat: Schöffen müssen der deutschen Sprache ausreichend mächtig sein
15/5950) vorgelegt. Sie erläutert, dass
beispielsweise das Alter der Schöffen (zwischen 25 und 70
Jahren), der Wohnsitz und gesundheitliche Gründe im GVG
geregelt sind, Vorgaben über ausreichende deutsche
Sprachkenntnisse aber fehlen. Da auch in diesem Jahr die
Problematik von Schöffen, die keine hinreichenden deutschen
Sprachkenntnisse besitzen, erneut aufgetreten sei, sei ein
gesetzliches Handeln "unabdingbar". Eine nennenswerte
Beeinträchtigung des Zugangs aller gesellschaftlichen
Schichten zum Ehrenamt des Schöffen ist nach der Meinung der
Union nicht zu befürchten. Die Bundesregierung ist ebenfalls
der Auffassung, dass ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
Voraussetzung dafür sind, dass Schöffen ihrer Aufgabe
gewachsen sind. Sie unterstützt den Gesetzentwurf daher im
Grundsatz. Gleichwohl müsse geprüft werden, mit welcher
Formulierung im Gesetz dem Anliegen am besten Rechnung getragen
werden kann.
Berlin: (hib/BOB) Ein bei Gericht amtierender Schöffe
(ehrenamtlicher Richter) soll nach Meinung des Bundesrates
ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzen, um an einer
Hauptverhandlung und der sich anschließenden Urteilsberatung
selbstständig teilnehmen zu können. Das
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) soll deswegen um einen
entsprechenden Passus ergänzt werden. Schöffen, die trotz
mangelnder Sprachkenntnisse dennoch gewählt werden, sollen
später von der Liste wieder gestrichen werden können. Die
Länderkammer hat dazu einen Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_201/01