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220/2005
Stand: 02.11.2005
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Stand der Ermittlungen gegen Journalisten wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/WOL) In einer Kleinen Anfrage ( 16/18) erkundigen sich die GRÜNEN nach dem Stand des Ermittlungsverfahrens gegen Journalisten wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung. Die Fraktion bezieht sich dabei auch auf eine Sondersitzung des Bundestagsinnenausschusses in vergangen Wahlperiode unter Teilnahme von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke. Sie will unter anderem wissen, auf welcher Ebene des Ministeriums die gesetzlich erforderliche Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt wurde und ob Schily über diese Ermächtigung unterrichtet war. Gefragt wird weiter, in wie vielen Fällen seit 2002 eine solche Ermächtigung durch das Bundesinnenministerium erteilt wurde. Gefragt wird auch nach der bisherigen Zusammenarbeit des betroffenen Journalisten mit dem BKA sowie nach den Ergebnissen der Suche nach der Informationsquelle bei den Behörden. Die Abgeordneten interessieren sich dabei für die Verhältnismäßigkeit bei der Durchsuchung von Beihilfeverdächtigen. Schließlich will die Fraktion wissen, ob es nach Auffassung der Regierung notwendig sei, Journalisten und Medien wegen der hohen verfassungsrechtlichen und demokratischen Bedeutung der Presse bei heimlichen Ermittlungsmethoden durch die Staatsanwaltschaft zu privilegieren. So soll die Regierung Auskunft darüber geben, ob bei entsprechenden Ermittlungen gegen Journalisten und Medien künftig eine Erhebung von so genannten "Zufallsfunden" (über andere Informationsquellen) ausgeschlossen oder eingeschränkt werden soll.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_220/01
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