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224/2005
Stand: 09.11.2005
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Rechtsgrundlage für Datenerhebungen im Dienstleistungssektor schaffen

Wirtschaft und Arbeit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung plant, eine neue Rechtsgrundlage für statistische Erhebungen im Dienstleistungssektor zu schaffen. In ihrem Gesetzentwurf über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen ( 16/36) heißt es, diese Rechtsgrundlage müsse befristet oder jederzeit aussetzbar sein, um die Unternehmen sofort entlasten zu können, wenn aufgrund von geeigneten, in der Verwaltung bereits vorhandenen Daten auf die statistischen Erhebungen verzichtet werden kann. Für die Jahre ab 2006 sei geplant, solche Verwaltungsdaten zu nutzen, wobei diese allerdings auf ihre Eignung überprüft werden müssten. Da sich das Ergebnis der Tests für die betroffenen Dienstleistungsbereiche verzögern werde, sei eine Verwendung von Verwaltungsdaten vom kommenden Jahr an nicht gesichert. Das geplante Gesetz soll bis zum 14. Februar 2009 in Kraft bleiben und sich auf die Dienstleistungsbereiche "Verkehr und Nachrichtenübermittlung", "Datenverarbeitung und Datenbanken" sowie "Erbringung von unternehmensbezogenen Dienstleistungen" beziehen. Wie aus dem Entwurf hervorgeht, wird die Beantwortung der statistischen Fragebögen, die auch über das Internet möglich sein soll, im Durchschnitt nicht mehr als eine Viertelstunde an Zeitaufwand bedeuten. Bei viermaliger Befragung im Jahr und bei einem durchschnittlichen Stundensatz zwischen 35 und 75 Euro ergebe sich für die insgesamt zu befragenden 42.000 Unternehmen eine jährliche Belastung von rund 1,1 bis 2,4 Millionen Euro.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_224/02
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