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237/2005
Stand: 01.12.2005
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Verlustverrechnung bei Steuerstundungsmodellen deutlich einschränken

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) CDU/CSU und SPD haben sich vorgenommen, so genannte Steuerstundungsmodelle durch eine Beschränkung der Verlustverrechnung drastisch einzuschränken. Zukünftig sollen Verluste nur noch mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden können, heißt es in ihrem Gesetzentwurf ( 16/107). Im kommenden Jahr soll es dadurch zu Steuermehreinnahmen von 550 Millionen Euro kommen. Betroffen seien vor allem Verluste aus Medienfonds, Schiffsbeteiligungen, New Energy Fonds, Leasingfonds, Wertpapierhandelsfonds und Videogame-Fonds, nicht aber so genannte Private Equity und Venture Capital Fonds, da diese ihren Anlegern keine Verluste zuwiesen. Neben Verlusten aus gewerblichen Steuerstundungsmodellen würden auch Verluste aus selbstständiger Arbeit, aus stillen Gesellschaften, aus Vermietung und Verpachtung (vor allem geschlossene Immobilienfonds) und sonstigen Einkünften (so genannte Renten- und Lebensversicherungsmodelle gegen fremdfinanzierten Einmalbetrag) erfasst. Zweck des Entwurfs ist es nach Angaben der Fraktionen, Gestaltungen mit dem Ziel der Steuerumgehung zu vermeiden und die Gleichheit der Besteuerung zu gewährleisten. Die Förderung "volkswirtschaftlich fragwürdiger Steuersparmodelle" werde durch die Beschränkung der Verlustverrechnung beendet. Diese seien vor allem von Steuerpflichtigen mit höheren Einkünften genutzt worden, um ihre Steuerlast zu senken.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_237/03
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