hib-Meldung
247/2005
Stand: 14.12.2005
Eigenheimzulage ab 2006 nicht auf Folgeobjekt übertragbar
16/108) beschlossen. Der Koalitionsentwurf
wurde mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen und soll am
morgigen Donnerstag in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag
verabschiedet werden. Damit erhält die staatliche
Förderung für den Kauf oder Neubau von selbst genutztem
Wohneigentum nur noch, wer bis zum Jahresende den Bauantrag
gestellt oder den Kaufvertrag unterschrieben hat. Nach dem
geltenden Eigenheimzulagengesetz können die Häuslebauer
innerhalb des achtjährigen Förderzeitraums ihre Zulage
auf ein Folgeobjekt übertragen, wenn sie in dieser Zeit etwa
aus beruflichen Gründen umziehen und ein neues Objekt
erwerben. Auf eine Frage aus der Unionsfraktion, ob diese
Möglichkeit auch noch nach diesem Jahr besteht, wenn die
Zulage nicht mehr neu beantragt werden kann, antwortete das
Bundesfinanzministerium, die Förderung eines Folgeobjekts sei
durch den Entwurf zur Abschaffung der Zulage ausgeschlossen. Wer im
achtjährigen Förderzeitraum umziehen muss, kann für
die verbleibenden Förderjahre keine Zulage zugunsten einer neu
erworbenen Wohnung mehr in Anspruch nehmen. Darauf einigten sich
die Koalitionsfraktionen während einer Sitzungsunterbrechung.
Die FDP bedauerte diese Entscheidung, weil in der
Öffentlichkeit der Eindruck bestehe, die bisherigen Regelungen
würden "in Gänze" fortgelten. Dazu gehöre auch die
Übertragbarkeit der Förderung auf ein Folgeobjekt. Der
Finanzausschuss lehnte einen Änderungsantrag der Liberalen bei
Enthaltung der Linken sowie von Bündnis 90/Die Grünen mit
Koalitionsmehrheit ab. Die Fraktion schloss nicht aus, diesen
Änderungsantrag zur morgigen Plenarberatung erneut zu stellen.
Der Ausschuss hat darüber hinaus die Gesetzentwürfe der
Koalition zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm (
16/105) und zur Beschränkung der
Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen (
16/107), die ebenfalls morgen vom Bundestag
verabschiedet werden sollen, angenommen. Gegen den Einstieg in das
steuerliche Sofortprogramm votierten FDP und Linke, während
sich die Bündnisgrünen enthielten. Die Beschränkung
der Verlustverrechnung bei Steuerstundungsmodellen wurde dagegen
einstimmig befürwortet. Mit den Stimmen der Grünen bei
Enthaltung der Linken nahm die Ausschussmehrheit einen
Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD an, die geplante
Übergangsregelung zur Steuerbefreiung von Abfindungen zu
erweitern. So sollen Abfindungszahlen, die aus ihrem
Arbeitsverhältnis Entlassenen bis Ende 2007 zufließen,
auch dann steuerfrei bleiben, wenn zum Jahresende 2005 wegen der
Abfindung eine Klage anhängig ist. Übergangsgelder und
Übergangsbeihilfen sollen zudem steuerfrei bleiben, wenn sie
bis Ende 2007 und nicht, wie zunächst geplant, bis Ende 2006
ausgezahlt werden. Von der Steuerfreiheit sollen ferner
Zeitsoldaten profitieren, die ihren Dienst vor dem Jahr 2006
angetreten haben und deren Übergangsbeihilfen vor dem 1.
Januar 2009 ausgezahlt werden. Die Koalition begründete diese
Änderungen mit dem Vertrauensschutz für Arbeitnehmer, die
bereits wissen, dass sie Abfindungen erhalten werden. Auch
Zeitsoldaten hätten sich auf ihnen zugesagte
Übergangsgelder verlassen, sodass es hier ebenfalls zu einem
zeitlich begrenzten Vertrauensschutz kommen müsse. In der
Beratung des Sofortprogramms kritisierten die Oppositionsfraktionen
vor allem die geplante Regelung zur künftig nur noch
teilweisen Absetzbarkeit von Steuerberatungskosten. Die geplante
Regelung würde dem Ziel der Steuervereinfachung widersprechen
und nicht die erhofften Mehreinnahmen bewirken. Im Zusammenhang mit
der Beschränkung der Verlustverrechnung bei
Steuerstundungsmodellen stand der als Stichtag gewählte 10.
November 2005 im Mittelpunkt. Hier gab es Anträge der
Bündnisgrünen, diesen Termin auf den Tag des
Kabinettsbeschlusses am 24. November zu verlegen, während die
FDP für den 1. Januar 2006 plädierte. Die
Koalitionsfraktionen argumentierten jedoch, dass es bereits im Mai
einen entsprechenden Kabinettsbeschluss gegeben hab. Alle
Beteiligten hätten somit schon im Mai wissen können, dass
diese Begünstigung auslaufen werde. Die Bundesregierung
fügte hinzu, allein die Verschiebung vom 10. auf den 24.
November würde Steuerausfälle in Höhe von 500
Millionen Euro verursachen.
Berlin: (hib/VOM) Die Eigenheimzulage soll nach ihrer zum 1. Januar
2006 geplanten Abschaffung nicht mehr auf ein Folgeobjekt
übertragen werden können. Dies haben die
Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD am Mittwochmittag im
Finanzausschuss anlässlich der abschließenden Beratung
ihres Gesetzentwurfs zur Abschaffung der Eigenheimzulage (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_247/01