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257/2005
Stand: 23.12.2005
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Auch "geduldete" Ausländer gehören zur Gruppe ausreisepflichtiger Personen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Die im Koalitionsvertrag genannte Gruppe der ausreisepflichtigen Ausländer umfasst auch den Kreis der geduldeten Personen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/164) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/125). Zur Abschiebepraxis der nach dem Grundgesetz zuständigen Länder nehme die Bundesregierung grundsätzlich nicht Stellung, heißt es weiter. Es sei aber darauf hinzuweisen, dass im Ausländer- und Asylrecht dem Schutz der Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention bereits jetzt "umfassend Rechnung getragen" werde. Die Zahl geduldeter Ausländer in Deutschland wird zum Stichtag 31. November 2005 mit insgesamt 192.941 Personen angegeben. Die größte Zahl der geduldeten Menschen stammt laut Ausländerzentralregister mit 42.921 Personen aus Serbien und Montenegro, gefolgt von 22.213 Bürgern des ehemaligen Jugoslawiens und 12.996 Staatsangehörigen der Türkei. Mit irakischer Herkunft werden 9.316 geduldete Personen angegeben, während die Zahl der in Deutschland geduldeten Menschen aus Eritrea mit 921 angegeben wird. Die Zahl von Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit ist mit 12.491 die viertgrößte von insgesamt 30 Gruppen in der Aufstellung nach dem Ausländerzentralregister. Hier bestehen laut Antwort auch die häufigsten Schwierigkeiten, die bestehende Ausreisepflicht durchzusetzen. So würden Betroffene teilweise ihre Pässe und Ausweispapiere beseitigen, um eine Rückführung zu erschweren. Des Weiteren verhindere auch die mangelnde Kooperation verschiedener möglicher Herkunftsländer eine Rückführung erheblich durch Forderungen mit langwierigen Erklärungen zur Identität, durch ein Verlangen nach persönlicher Vorsprache mit betroffenen Personen oder durch eine schleppende Erteilung von Heimreisedokumenten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_257/05
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