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050/2006
Stand: 16.02.2006
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Bündnisgrüne: Konflikt über das iranische Atomprogramm friedlich beilegen

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Der Konflikt über das iranische Atomprogramm muss ausschließlich mit zivilen Mitteln gelöst werden. Die Androhung - oder gar die Anwendung - militärischer Gewalt muss unterbleiben. Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Partnern in der EU diese Position zu vertreten, schreiben Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/651). Militärschläge hätten das Risiko, die gesamte Region zu destabilisieren und würden damit auch eine Gefährdung Israels bedeuten. Gegenüber anderen Staaten müsse darauf gedrängt werden keine Vorbereitungen für militärische Maßnahmen gegen den Iran zu treffen. Das russische Angebot zur Urananreicherung außerhalb des Irans bleibe ein wichtiger Beitrag zur politischen Lösung des Konflikts. Blieben die Verhandlungen dennoch erfolglos, sei ein abgestufter Katalog realistischer nichtmilitärischer Sanktionsmaßnahmen der "einzig vertretbare Weg", um den Konflikt dauerhaft beizulegen. Gleichzeitig müsse der politische Druck auf die iranische Führung unter Staats- und Regierungschef Mahmud Ahmadinedschad "deutlich erhöht" werden.

Gleichzeitig sprechen sich die Bündnisgrünen dafür aus, die aufgebauten Kontakte zur iranischen Opposition weiter zu nutzen. Die iranische Demokratiebewegung müsse aktiv unterstützt werden. Die Opposition in dem vorderasiatischen Land sei nach jahrzehntelanger brutaler Verfolgung durch das iranische Regime traumatisiert, schwach und gespalten. Es gebe jedoch Anzeichen dafür, dass sie bereit sei, intensiver zusammenzuarbeiten. Die Bemühung bedürften internationaler Unterstützung. Die demokratischen Kräfte des Iran müssten politisch und - soweit gewünscht und erforderlich - finanziell unterstützt werden. Die Bundesregierung müsse sich für die Freilassung von demokratischen und gewaltfreien politischen Gefangenen und das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf politische und gewerkschaftliche Versammlungsfreiheit einsetzen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_050/06
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