Pressemitteilung
Stand: 16.02.2001
Frontschutzbügel sind unnötige Gefahr für Kinder
Kinderkommission des Bundestages will rasche Abhilfe
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages sieht die besonders bei Geländewagen beliebten Frontschutzbügel, auch "Bullenfänger" genannt, als tödliche Gefahr für Kinder im Straßenverkehr an. Sie stellen besonders für Kinder ein erhebliches und zudem völlig überflüssiges Verletzungsrisiko dar.
Die Kinderkommission hat sich auf Initiative von Klaus Haupt, F.D.P, dieses Themas angenommen. "Bereits 1996 hat die Bundesanstalt für Straßenwesen Untersuchungsergebnisse vorgestellt, dass solche Frontschutzbügel bei Unfällen besonders Kinder gefährden. Es gibt ein deutlich erhöhtes Risiko für Kopfverletzungen und die Verletzungen sind viel ausgedehnter und gravierender als bei normalen Stoßfängern. Da die Bullenfänger technisch völlig überflüssig sind und nur der Optik dienen, ist es dringend notwendig, diesen lebensgefährlichen Schwachsinn abzustellen", meint Klaus Haupt.
Die Kinderkommission hat dazu ein Gespräch mit Experten aus dem Bundesverkehrsministerium geführt. Das Verkehrsministerium begrüßt und unterstützt die Initiative der Kinderkommission. Es wurde aber deutlich, dass auf nationalem Weg das Problem nicht zu lösen ist, da ein deutsches Verbot ein dem EU-Recht widersprechendes nationales Handelshemmnis wäre. Die seit 1997 in Vorbereitung befindliche EU-Fußgängerschutzrichtlinie wird aber verfahrensbedingt wohl noch einige Jahre bis zu ihrem Inkrafttreten auf sich warten lassen. So lange will die Kinderkommission nicht warten.
Abhilfe könnten eine kurzfristige Ergänzung der europäischen Richtlinie 74/483/EWG (vorstehende Außenkanten) durch spezifische Anforderungen für Frontschutzbügel und eine verbindliche Genehmigung von Frontschutzbügeln als selbständige technische Einheiten schaffen. Durch diese Maßnahme wäre auch der Nachrüstmarkt erfasst, was die Bundesregierung wie die Kinderkommission des Deutschen Bundestages für sehr wichtig hält. Die Anpassung einer Richtlinie an den technischen Fortschritt kann von der EU-Kommission ohne Beteiligung des Europäischen Parlamentes und Rates durchgeführt werden. Für diese Lösung setzen sich neben der Bundesrepublik Deutschland in der EU auch Großbritannien und Belgien ein. Es muss jetzt darum gehen, auch die anderen EU-Partner dafür zu gewinnen.
Die Kinderkommission wird deshalb in nächster Zeit einerseits daran arbeiten, auf europäischer Ebene für eine solche Richtlinienanpassung zu werben; andererseits will sie sich auf nationaler Ebene an die Autohersteller wenden, um für eine Selbstverpflichtung zu werben, damit die Verbreitung der Frontschutzbügel eingedämmt werden kann. Denn, so Klaus Haupt: "Kinderschutz ist wichtiger als Angeberei." Deshalb fordert die Kinderkommission: "Abrüstung" der Autos so schnell wie möglich!
Verantwortlich für den Textinhalt ist das Sekretariat der Kinderkommission, Telefon: (030) 227 32948.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages sieht die besonders bei Geländewagen beliebten Frontschutzbügel, auch "Bullenfänger" genannt, als tödliche Gefahr für Kinder im Straßenverkehr an. Sie stellen besonders für Kinder ein erhebliches und zudem völlig überflüssiges Verletzungsrisiko dar.
Die Kinderkommission hat sich auf Initiative von Klaus Haupt, F.D.P, dieses Themas angenommen. "Bereits 1996 hat die Bundesanstalt für Straßenwesen Untersuchungsergebnisse vorgestellt, dass solche Frontschutzbügel bei Unfällen besonders Kinder gefährden. Es gibt ein deutlich erhöhtes Risiko für Kopfverletzungen und die Verletzungen sind viel ausgedehnter und gravierender als bei normalen Stoßfängern. Da die Bullenfänger technisch völlig überflüssig sind und nur der Optik dienen, ist es dringend notwendig, diesen lebensgefährlichen Schwachsinn abzustellen", meint Klaus Haupt.
Die Kinderkommission hat dazu ein Gespräch mit Experten aus dem Bundesverkehrsministerium geführt. Das Verkehrsministerium begrüßt und unterstützt die Initiative der Kinderkommission. Es wurde aber deutlich, dass auf nationalem Weg das Problem nicht zu lösen ist, da ein deutsches Verbot ein dem EU-Recht widersprechendes nationales Handelshemmnis wäre. Die seit 1997 in Vorbereitung befindliche EU-Fußgängerschutzrichtlinie wird aber verfahrensbedingt wohl noch einige Jahre bis zu ihrem Inkrafttreten auf sich warten lassen. So lange will die Kinderkommission nicht warten.
Abhilfe könnten eine kurzfristige Ergänzung der europäischen Richtlinie 74/483/EWG (vorstehende Außenkanten) durch spezifische Anforderungen für Frontschutzbügel und eine verbindliche Genehmigung von Frontschutzbügeln als selbständige technische Einheiten schaffen. Durch diese Maßnahme wäre auch der Nachrüstmarkt erfasst, was die Bundesregierung wie die Kinderkommission des Deutschen Bundestages für sehr wichtig hält. Die Anpassung einer Richtlinie an den technischen Fortschritt kann von der EU-Kommission ohne Beteiligung des Europäischen Parlamentes und Rates durchgeführt werden. Für diese Lösung setzen sich neben der Bundesrepublik Deutschland in der EU auch Großbritannien und Belgien ein. Es muss jetzt darum gehen, auch die anderen EU-Partner dafür zu gewinnen.
Die Kinderkommission wird deshalb in nächster Zeit einerseits daran arbeiten, auf europäischer Ebene für eine solche Richtlinienanpassung zu werben; andererseits will sie sich auf nationaler Ebene an die Autohersteller wenden, um für eine Selbstverpflichtung zu werben, damit die Verbreitung der Frontschutzbügel eingedämmt werden kann. Denn, so Klaus Haupt: "Kinderschutz ist wichtiger als Angeberei." Deshalb fordert die Kinderkommission: "Abrüstung" der Autos so schnell wie möglich!
Verantwortlich für den Textinhalt ist das Sekretariat der Kinderkommission, Telefon: (030) 227 32948.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_010216e