Pressemitteilung
Stand: 01.03.2001
Parteifinanzen: Bundestagspräsident Thierse für Sprungrevision Zustimmung der CDU erforderlich
Nachdem die schriftliche Begründung des Urteils des
Berliner Verwaltungsgerichts vom 31. Januar 2001 beim Deutschen
Bundestag eingegangen ist und geprüft wurde, hat
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse heute die CDU zur
Zustimmung aufgefordert, dieses Urteil direkt vom
Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen.
Das Verwaltungsgericht hatte am 31. Januar 2001 den Bescheid über die Rückforderung von 41 Millionen DM staatlicher Parteienfinanzierung von der CDU aufgehoben. Die am 23. Februar 2001 vorgelegte schriftliche Urteilsbegründung ist sorgfältig geprüft worden. Sie vermag nicht überzeugend zu begründen, warum es für die finanzielle Unterstützung einer Partei aus Steuermitteln gleichgültig sein soll, wenn der Rechenschaftsbericht dieser Partei wesentliche Teile des Parteivermögens verschweigt. Den maßgeblichen Gesichtspunkt der Rechenschaftspflicht der Parteien, nämlich die Transparenz über die Parteifinanzen, lässt das Urteil außer Acht. Damit ist klar, dass es bei diesem erstinstanzlichen Urteil nicht bleiben kann.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung hat das Gericht die Sprungrevision direkt zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Dessen Präsident hat öffentlich in Aussicht gestellt, dass der Fall dort bis Jahresende entschieden werden könnte.
Für die Einlegung der Sprungrevision ist die Zustimmung des Prozessgegners erforderlich. Würde die CDU, deren Entscheidung binnen einer Woche erbeten ist, die Zustimmung verweigern, bliebe nur der Weg der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin. Erst nach dessen Urteil wäre die Möglichkeit eröffnet, im Wege einer erst dann einzulegenden Revision eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen.
Bundestagspräsident Thierse will eine möglichst rasche Klärung dieser auch verfassungsrechtlich bedeutsamen Fragen. "Eine baldige höchstrichterliche Entscheidung würde es ersparen, dieses Thema auch noch im Wahljahr 2002 öffentlich behandeln zu müssen", erklärte der Bundestagspräsident.
Das Verwaltungsgericht hatte am 31. Januar 2001 den Bescheid über die Rückforderung von 41 Millionen DM staatlicher Parteienfinanzierung von der CDU aufgehoben. Die am 23. Februar 2001 vorgelegte schriftliche Urteilsbegründung ist sorgfältig geprüft worden. Sie vermag nicht überzeugend zu begründen, warum es für die finanzielle Unterstützung einer Partei aus Steuermitteln gleichgültig sein soll, wenn der Rechenschaftsbericht dieser Partei wesentliche Teile des Parteivermögens verschweigt. Den maßgeblichen Gesichtspunkt der Rechenschaftspflicht der Parteien, nämlich die Transparenz über die Parteifinanzen, lässt das Urteil außer Acht. Damit ist klar, dass es bei diesem erstinstanzlichen Urteil nicht bleiben kann.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung hat das Gericht die Sprungrevision direkt zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Dessen Präsident hat öffentlich in Aussicht gestellt, dass der Fall dort bis Jahresende entschieden werden könnte.
Für die Einlegung der Sprungrevision ist die Zustimmung des Prozessgegners erforderlich. Würde die CDU, deren Entscheidung binnen einer Woche erbeten ist, die Zustimmung verweigern, bliebe nur der Weg der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin. Erst nach dessen Urteil wäre die Möglichkeit eröffnet, im Wege einer erst dann einzulegenden Revision eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen.
Bundestagspräsident Thierse will eine möglichst rasche Klärung dieser auch verfassungsrechtlich bedeutsamen Fragen. "Eine baldige höchstrichterliche Entscheidung würde es ersparen, dieses Thema auch noch im Wahljahr 2002 öffentlich behandeln zu müssen", erklärte der Bundestagspräsident.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_010301e