Pressemitteilung
Stand: 31.05.2001
Kinderkommission hofft auf breite Mehrheit: Eigenständiges Antragsrecht soll Lobby für Kinder stärken
Die Kinderkommission betrachtet es als gutes Zeichen, dass die
erste Beratung ihres Antrags zur Kompetenzerweiterung (BT-Drs.
14/5346 neu) am Internationalen Kindertag stattfindet. Rolf
Stöckel (SPD), Ingrid Fischbach (CDU/CSU), Ekin Deligöz
(Bündnis 90/Die Grünen), Klaus Haupt (Vorsitzender, FDP)
und Rosel Neuhäuser (PDS) setzen sich für ein
eigenständiges Antragsrecht der Kinderkommission ein. Mit
dieser Initiative wollen sie erreichen, dass die Kin-derkommission
ihrem Auftrag, die Belange der Kinder im Parlament zu vertreten,
künftig noch angemessener gerecht werden kann.
170 Unterschriften haben die Abgeordneten für ihren Gruppenantrag gesammelt, der am Freitag, 1. Juni 2001, nachmittags im Plenum auf der Tagesord-nung steht. Quer durch alle Fraktionen reicht die Unterstützung. Deshalb sind die fünf Kommissionsmitglieder optimistisch, dass sie eine Mehrheit für ihr Anliegen finden. Die Abgeordneten halten die Ausweitung der Kompetenzen der Kinderkommission für folgerichtig, weil der Bundestag bereits mit der erstmaligen Einrichtung der Kommission 1988 einen in der deutschen Parlamentsgeschichte einmaligen Weg eingeschlagen hat: Er hat ein Gremium geschaffen, das nicht von Proporz und Mehrheitsverhältnissen geprägt ist, sondern das im Sinne der Kinder auf Konsens angelegt ist. Damit hat der Bundestag nach Auffassung der Kinderkommission gleichzeitig anerkannt, dass es sich bei den Belangen der Kinder um ein schutzwürdiges Sonderinteresse handelt.
Dass der Bundestag die besondere Rolle der Kinderkommission anerkennt, spiegelt sich bereits in der ersten Beratung wider. Die Redezeit ist zwischen den Fraktionen in gleiche Teile aufgeteilt und orientiert sich nicht wie sonst üblich an den Fraktionsgrößen. Es ist geplant, den Antrag federführend an den Geschäftsordnungsausschuss und mitberatend an den Familienausschuss zu überweisen. Die Kinderkommission hofft, dass beide Gremien zügig beraten. Wenn im Herbst, am besten in zeitlicher Nähe zum Weltkindertag (20. September), bei der Schlussabstimmung eine Mehrheit der Abgeordneten für eine Kompetenzerweiterung der Kinderkommission votieren würde, hätte die Kommission einen wichtigen Schritt im Interesse der Kinder erreicht.
170 Unterschriften haben die Abgeordneten für ihren Gruppenantrag gesammelt, der am Freitag, 1. Juni 2001, nachmittags im Plenum auf der Tagesord-nung steht. Quer durch alle Fraktionen reicht die Unterstützung. Deshalb sind die fünf Kommissionsmitglieder optimistisch, dass sie eine Mehrheit für ihr Anliegen finden. Die Abgeordneten halten die Ausweitung der Kompetenzen der Kinderkommission für folgerichtig, weil der Bundestag bereits mit der erstmaligen Einrichtung der Kommission 1988 einen in der deutschen Parlamentsgeschichte einmaligen Weg eingeschlagen hat: Er hat ein Gremium geschaffen, das nicht von Proporz und Mehrheitsverhältnissen geprägt ist, sondern das im Sinne der Kinder auf Konsens angelegt ist. Damit hat der Bundestag nach Auffassung der Kinderkommission gleichzeitig anerkannt, dass es sich bei den Belangen der Kinder um ein schutzwürdiges Sonderinteresse handelt.
Dass der Bundestag die besondere Rolle der Kinderkommission anerkennt, spiegelt sich bereits in der ersten Beratung wider. Die Redezeit ist zwischen den Fraktionen in gleiche Teile aufgeteilt und orientiert sich nicht wie sonst üblich an den Fraktionsgrößen. Es ist geplant, den Antrag federführend an den Geschäftsordnungsausschuss und mitberatend an den Familienausschuss zu überweisen. Die Kinderkommission hofft, dass beide Gremien zügig beraten. Wenn im Herbst, am besten in zeitlicher Nähe zum Weltkindertag (20. September), bei der Schlussabstimmung eine Mehrheit der Abgeordneten für eine Kompetenzerweiterung der Kinderkommission votieren würde, hätte die Kommission einen wichtigen Schritt im Interesse der Kinder erreicht.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_0105311