Pressemitteilung
Stand: 01.06.2001
Vorsitzende des Familienausschusses zur Bundestagesdebatte über den 6. Familienbericht
Die Vorsitzende des Ausschusses Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, Christel Riemann-Hanewinckel, erklärt zur Debatte im
Deutschen Bundestag zum 6. Familienbericht am 31.5.01:
Die derzeitige Debatte zur Zuwanderung ist geprägt von der Überlegung: Wie viel Zuwanderung ist für uns optimal? Für genauso wichtig halte ich die Frage: Was ist optimal für Migrantinnen und Migranten, die seit Jahren in unserem Land leben, arbeiten, lernen, Familien haben?
Der 6. Familienbericht unterstreicht die Notwendigkeit familienpolitischer Konsequenzen für die Familien ausländischer Herkunft. Diese sind und werden auch in Zukunft ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft sein. Auch für sie gilt Artikel 6 unseres Grundgesetzes - ganz gleich, woher sie kommen, wie lange und ob sie bleiben.
Familien ausländischer Herkunft sind vom deutschen Arbeits- und Dienstleistungsmarkt nicht mehr wegzudenken. Und sie leisten einen erheblichen Beitrag für den Wohlstand in Deutschland. Daher müssen wir Konsequenzen ziehen in Hinblick auf frühzeitige Kinderbetreuung, auf Schul- und Berufsausbildung, auf die internationale Ausrichtung der Hochschulen.
Ausländische Familien brauchen für ihre Lebensplanung eine langfristige Perspektive. Kontinuierliche, klare und umfassende rechtliche Absicherungen sind wichtig. Vor diesem Hintergrund fordere ich die Umsetzung des Vorschlages der EU-Kommission, die für sich in der EU dauerhaft aufhaltenden Menschen aus Drittstaaten ein Recht auf Familienzusammenführung vorsieht.
Der Vorschlag der Kommission beinhaltet nicht, wie von der Opposition behauptet, die Möglichkeit eines unkontrollierbaren Zustroms nach Deutschland. Die Voraussetzungen, bevor eine Migrant oder eine Migrantin die Familie nachholen kann, sind im Vorschlag der Kommission definiert: eine Aufenthaltsdauer von einem Jahr, genügend Wohnraum für die Familie, eine Krankenversicherung auch für die Familienmitglieder, feste und ausreichende Einkünfte. Der Vorschlag zielt auf die Zusammenführung der sog. "Kernfamilie" (d.h. Ehegatte + minderjährige Kinder). Auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen das Recht haben, ihre Eltern nachzuholen.
Ein besonderes Problem sind die sich in Deutschland illegal aufhaltenden Migrantinnen und Migranten. Illegal darf nicht gleichbedeutend sein mit rechtlos. Auch für illegal Eingereiste gelten Grundrechte. Sie müssen Zugang zur gesundheitlichen Versorgung und zur Bildung haben. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Lehmann, verweist zu Recht auf Artikel 2 unseres Grundgesetzes, wonach jeder Mensch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat. Ebenso dürfen wir, wenn wir unser Grundgesetz ernst nehmen, Kindern von illegalen Flüchtlingen den Schulbesuch nicht verweigern. Wir dürfen den mutigen und hilfswilligen Ärzten, Lehrern, Schuldirektoren und Jugendamtsmitarbeitern nicht länger das Risiko zumuten, sich strafbar zu machen. Die Mitteilungspflichten an die Ausländerbehörden müssen daraufhin überarbeitet werden.
Die derzeitige Debatte zur Zuwanderung ist geprägt von der Überlegung: Wie viel Zuwanderung ist für uns optimal? Für genauso wichtig halte ich die Frage: Was ist optimal für Migrantinnen und Migranten, die seit Jahren in unserem Land leben, arbeiten, lernen, Familien haben?
Der 6. Familienbericht unterstreicht die Notwendigkeit familienpolitischer Konsequenzen für die Familien ausländischer Herkunft. Diese sind und werden auch in Zukunft ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft sein. Auch für sie gilt Artikel 6 unseres Grundgesetzes - ganz gleich, woher sie kommen, wie lange und ob sie bleiben.
Familien ausländischer Herkunft sind vom deutschen Arbeits- und Dienstleistungsmarkt nicht mehr wegzudenken. Und sie leisten einen erheblichen Beitrag für den Wohlstand in Deutschland. Daher müssen wir Konsequenzen ziehen in Hinblick auf frühzeitige Kinderbetreuung, auf Schul- und Berufsausbildung, auf die internationale Ausrichtung der Hochschulen.
Ausländische Familien brauchen für ihre Lebensplanung eine langfristige Perspektive. Kontinuierliche, klare und umfassende rechtliche Absicherungen sind wichtig. Vor diesem Hintergrund fordere ich die Umsetzung des Vorschlages der EU-Kommission, die für sich in der EU dauerhaft aufhaltenden Menschen aus Drittstaaten ein Recht auf Familienzusammenführung vorsieht.
Der Vorschlag der Kommission beinhaltet nicht, wie von der Opposition behauptet, die Möglichkeit eines unkontrollierbaren Zustroms nach Deutschland. Die Voraussetzungen, bevor eine Migrant oder eine Migrantin die Familie nachholen kann, sind im Vorschlag der Kommission definiert: eine Aufenthaltsdauer von einem Jahr, genügend Wohnraum für die Familie, eine Krankenversicherung auch für die Familienmitglieder, feste und ausreichende Einkünfte. Der Vorschlag zielt auf die Zusammenführung der sog. "Kernfamilie" (d.h. Ehegatte + minderjährige Kinder). Auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen das Recht haben, ihre Eltern nachzuholen.
Ein besonderes Problem sind die sich in Deutschland illegal aufhaltenden Migrantinnen und Migranten. Illegal darf nicht gleichbedeutend sein mit rechtlos. Auch für illegal Eingereiste gelten Grundrechte. Sie müssen Zugang zur gesundheitlichen Versorgung und zur Bildung haben. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Lehmann, verweist zu Recht auf Artikel 2 unseres Grundgesetzes, wonach jeder Mensch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat. Ebenso dürfen wir, wenn wir unser Grundgesetz ernst nehmen, Kindern von illegalen Flüchtlingen den Schulbesuch nicht verweigern. Wir dürfen den mutigen und hilfswilligen Ärzten, Lehrern, Schuldirektoren und Jugendamtsmitarbeitern nicht länger das Risiko zumuten, sich strafbar zu machen. Die Mitteilungspflichten an die Ausländerbehörden müssen daraufhin überarbeitet werden.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_010601