Pressemitteilung
Stand: 28.06.2001
Sachverständigen-Hearing des Wirtschaftsausschusses zur Kraft-Wärme-Kopplung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des
Bundestages hat am 27. Juni 2001 unter Vorsitz von Matthias
Wissmann ein Sachverständigen-Hearing zur
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) durchgeführt. Als
Sachverständige waren Vertreter des Verbandes Kommunaler
Unternehmen (VKU), des Verbandes der industriellen Energie- und
Kraftwirtschaft (VIK), des Verbandes der deutschen
Verbundwirtschaft (VdV), des Verbandes Deutscher Maschinen- und
Anlagenbau (VDMA) sowie des deutschen Instituts für
Wirtschaft, Forschung und des Ökoinstituts wie auch der
Gewerkschaft (Ver.di) geladen.
Angesichts der soeben paraphierten Einigung zwischen der Bundesregierung und der Stromwirtschaft über eine Selbstverpflichtung zum KWK-Ausbau konzentrierte sich die Befragung auf die Auswirkungen und Perspektiven vor dem Hintergrund dieser Einigung.
Nach Auffassung der Mitglieder der Koalitionsfraktionen im Ausschuss stellt der erzielte Kompromiss, im Rahmen der Selbstverpflichtung bis zum Jahre 2010 den Kohlendioxydausstoß um 23 Millionen Tonnen durch KWK zu reduzieren, einen großen Erfolg in Richtung einer Erreichung des Klimaschutzzieles dar. Vertreter der Wirtschaft stellten die Belastungen für den Strommarkt da.
Der Vertreter des Verbands der deutschen Verbundwirtschaft äußerte sich dahingehend, dass die erzielte Vereinbarung als akzeptabel angesehen werde, da Schlimmeres verhindert worden sei. Es sei ein "schmerzhafter Kompromiss". Ursprünglich sei von der Bundesregierung im Klimaschutzprogramm vom Herbst 2000 eine KWK-Quotenregelung geplant gewesen. Der Verband kommunaler Unternehmen begrüßte die Vereinbarung, da sie einen wesentlichen Schritt zur Absicherung der umweltfreundlichen Stromerzeugung durch KWK darstelle. Der Vertreter hob hervor, nach der Paraphierung der "Vereinbarung zum Klimaschutz" gehe der VIK von einer Berücksichtigung seiner darin hinterlegten Eckpunkte für die zukünftige Gesetzgebung aus. Insbesondere gehe es ihm hier um eine diskriminierungsfreie Förderung auch der bestehenden KWK-Anlagen und um die Förderung des KWK-Neubaus.
Dr. Mattes vom Öko-Institut kritisierte die gefundene Regelung. Ein Zertifikatsmodell wäre in jedem Fall "effizienter und spannender" gewesen. Auch das DIW schloss sich dieser Kritik an. Der VIK-Vertreter, Günther Keilitz, bezeichnete die Einigung als "eine Gesetzgebung ausserhalb der Gesetzgebung". Die Stromintensive Energie müsse mit 20-25% Strompreissteigerungen rechnen.
Der Aluminiumindustrie drohe die Existenzgefährdung ihrer Standorte. Die Mehrbelastungen liessen den Stromkostenanteil auf über 40% steigen.
Der Ausschuss-Vorsitzende, Matthias Wissmann, betonte, dass bei allen Unterschieden in der Beurteilung des gefundenen Konsenses klar sei, dass die Kraft-Wärme-Kopplung gegenüber der herkömmlichen getrennten Strom- und Wärmebereitstellung den Vorteil eines wesentlich besseren Wirkungsgrades bei der Ausnutzung der eingesetzten Energieträger habe. Problematisch ist nach Wissmanns Auffassung die erhebliche Belastung für die stromintensive Wirtschaft und den Verbraucher.
Die Frage sei, ob hier mit "Härtefallregelungen" eine wirksame Entlastung geschaffen werden könne.
Angesichts der soeben paraphierten Einigung zwischen der Bundesregierung und der Stromwirtschaft über eine Selbstverpflichtung zum KWK-Ausbau konzentrierte sich die Befragung auf die Auswirkungen und Perspektiven vor dem Hintergrund dieser Einigung.
Nach Auffassung der Mitglieder der Koalitionsfraktionen im Ausschuss stellt der erzielte Kompromiss, im Rahmen der Selbstverpflichtung bis zum Jahre 2010 den Kohlendioxydausstoß um 23 Millionen Tonnen durch KWK zu reduzieren, einen großen Erfolg in Richtung einer Erreichung des Klimaschutzzieles dar. Vertreter der Wirtschaft stellten die Belastungen für den Strommarkt da.
Der Vertreter des Verbands der deutschen Verbundwirtschaft äußerte sich dahingehend, dass die erzielte Vereinbarung als akzeptabel angesehen werde, da Schlimmeres verhindert worden sei. Es sei ein "schmerzhafter Kompromiss". Ursprünglich sei von der Bundesregierung im Klimaschutzprogramm vom Herbst 2000 eine KWK-Quotenregelung geplant gewesen. Der Verband kommunaler Unternehmen begrüßte die Vereinbarung, da sie einen wesentlichen Schritt zur Absicherung der umweltfreundlichen Stromerzeugung durch KWK darstelle. Der Vertreter hob hervor, nach der Paraphierung der "Vereinbarung zum Klimaschutz" gehe der VIK von einer Berücksichtigung seiner darin hinterlegten Eckpunkte für die zukünftige Gesetzgebung aus. Insbesondere gehe es ihm hier um eine diskriminierungsfreie Förderung auch der bestehenden KWK-Anlagen und um die Förderung des KWK-Neubaus.
Dr. Mattes vom Öko-Institut kritisierte die gefundene Regelung. Ein Zertifikatsmodell wäre in jedem Fall "effizienter und spannender" gewesen. Auch das DIW schloss sich dieser Kritik an. Der VIK-Vertreter, Günther Keilitz, bezeichnete die Einigung als "eine Gesetzgebung ausserhalb der Gesetzgebung". Die Stromintensive Energie müsse mit 20-25% Strompreissteigerungen rechnen.
Der Aluminiumindustrie drohe die Existenzgefährdung ihrer Standorte. Die Mehrbelastungen liessen den Stromkostenanteil auf über 40% steigen.
Der Ausschuss-Vorsitzende, Matthias Wissmann, betonte, dass bei allen Unterschieden in der Beurteilung des gefundenen Konsenses klar sei, dass die Kraft-Wärme-Kopplung gegenüber der herkömmlichen getrennten Strom- und Wärmebereitstellung den Vorteil eines wesentlich besseren Wirkungsgrades bei der Ausnutzung der eingesetzten Energieträger habe. Problematisch ist nach Wissmanns Auffassung die erhebliche Belastung für die stromintensive Wirtschaft und den Verbraucher.
Die Frage sei, ob hier mit "Härtefallregelungen" eine wirksame Entlastung geschaffen werden könne.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_0106281