Pressemitteilung
Stand: 06.12.2001
Deutsch-französisches Ausschusstreffen in Paris
Der Vorsitzende des Ausschusses für die Angelegenheiten
der Europäischen Union, Dr. Friedbert Pflüger,teilt
mit:
Am 10. Dezember 2001 findet eine gemeinsame Sitzung der Europaausschüsse und der Auswärtigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages und der Assemblée Nationale in Paris zum Thema "Die Zukunft des erweiterten Europas" statt. Aus Deutschland werden ca. 40 Abgeordnete daran teilnehmen.
Zum ersten Mal werden deutsche und französische Parlamentarier eine gemeinsame Initiative vor einem Europäischen Rat ergreifen und einen Entschließungsantrag verabschieden. Die Vorlage eines Entschließungsantrages wurde vom Europaausschuss des Deutschen Bundestages und der Délégation pour l'Union Européenne der Assemblée Nationale ausgearbeitet und wird nun unter der Leitung der beiden Parlamentspräsidenten diskutiert und beschlossen.
Diesem Treffen wird im Jahr 2003 zum 40. Jahrestag des Elysée-Vertrages eine gemeinsame Plenarversammlung beider Parlamente folgen.
DEUTSCH-FRANZÖSISCHE DEBATTE
ÜBER DIE ZUKUNFT DER EUROPÄISCHEN UNION
ENTWURF EINER EMPFEHLUNG
AN DEN EUROPÄISCHEN RAT VON LAEKEN
Stand: 14. Nov. 2001
Wir begrüßen die am 7. und 8. Dezember 2000 in Nizza getroffene Entscheidung der Staats- und Regierungschefs, eine breite und offene Debatte über die Zukunft der Europäischen Union anzuregen.
Eine erfolgreiche Erweiterung setzt eine ehrgeizige Reform der Verträge voraus, die der erweiterten Union eine legitimere und für die Bürger transparentere Architektur verleiht und sie mit neuen Instrumenten zur Verfolgung der großen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Ziele ausstattet. Europa muss sich selbst die Mittel an die Hand geben, sein Gesellschaftsmodell in der Welt zu festigen, den Weg einer stärkeren politischen Integration unter tatsächlicher Achtung der nationalen Identitäten weiter zu verfolgen und eine Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Dienste des Friedens zu betreiben.
Wir sind der Ansicht, dass es zur Fortführung dieses gemeinsamen europäischen Projektes tiefgreifender politischer Reformen bedarf. Die Mitgliedsstaaten müssen zum Abschluss eines Grundvertrags gelangen, der einen wahren Raum der Demokratie schafft und eine effizientere gemeinsame Gestaltung der Bereiche mit geteilter Souveränität fördert. Der Grundvertrag könnte nach Ratifizierung von den Staats- und Regierungschefs als Verfassung der Union verkündet werden.
Die Reform der europäischen Verträge muss ehrgeizige Lösungen für die vier in der Erklärung im Anhang des Vertrags von Nizza genannten Themenbereiche bieten:
- die Vereinfachung der Verträge, damit die Arbeitsweise der Union für die Bürger verständlicher wird, und dies insbesondere durch die Erarbeitung eines klaren Grundvertrages;
- die Integration der Grundrechtscharta in die Verträge; die Charta, die unsere Werte hinsichtlich Demokratie, Freiheit, Gleichheit, Solidarität und Gerechtigkeit zum Ausdruck bringt, denen wir uns zutiefst verpflichtet fühlen, soll auf diese Weise rechtliche Verbindlichkeit erhalten;
- eine eindeutigere Aufteilung der Befugnisse zwischen der Union und den Mitgliedsstaaten, damit ein jeder besser versteht, "wer was macht" in Europa. Das Subsidiaritätsprinzip wird auf diese Weise im Rahmen der Tätigkeit der Union bessere Berücksichtigung finden. Durch diese Abgrenzung der Kompetenzen darf jedoch weder das europäische Aufbauwerk in Frage gestellt, noch darf dadurch die notwendige Weiterentwicklung der europäischen Dynamik behindert werden;
- die Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente in der europäischen Architektur auf unterschiedliche Weise:
· Bei der Gestaltung des europäischen Vertragsrechts sind die nationalen Parlamente bislang nur über das Ratifikationsverfahren beteiligt. Um die Stellung der nationalen Parlamente im europäischen Integrationsprozess zu stärken, sollte in den europäischen Verträgen festgeschrieben werden, dass die Weiterentwicklung der europäischen Verträge und damit des europäischen Verfassungsrechts künftig durch einen überwiegend parlamentarisch besetzten Konvent erfolgt.
· Die im Protokoll zum Amsterdamer Vertrag festgelegten Bestimmungen zur Unterrichtung und Konsultation der einzelstaatlichen Parlamente müssen präzisiert und ergänzt werden, vor allem auf der Grundlage der Empfehlungen der COSAC von Versailles (16. und 17. Oktober 2000);
· Da die nationalen Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte in europäischen Angelegenheiten in erster Linie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnungen sind, muss das Streben nach angemesseneren Beteiligungs- und Kontrollrechten auf dieser Ebene verstärkt werden.
Die Reform der europäischen Verträge darf sich nicht auf die vier in der Erklärung von Nizza aufgeführten Themenbereiche beschränken:
Sie muss auch weitere Maßnahmen zur Verbesserung der demokratischen Transparenz und Legitimität der Union und zur Stärkung der Effizienz der Europäischen Institutionen umfassen, insbesondere durch die Festlegung der zukünftigen Rolle der EU-Organe und ihres Verhältnisses zueinander sowie den weiteren Übergang zur Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit im Rat .
Wir sind davon überzeugt, dass diese ehrgeizigen Ergebnisse nicht erreicht werden können, wenn die derzeitige Methode der Revision der Verträge beibehalten wird. Deshalb sind wir der Auffassung, dass die Arbeit der für 2004 geplanten Regierungskonferenz von einem neuen Konvent (Versammlung) nach dem Vorbild des Konvents zur Erarbeitung der Grundrechtecharta vorbereitet werden soll.
Der künftige Konvent sollte aus Vertretern der Staats- und Regierungschefs, der einzelstaatlichen Parlamente, des Europäischen Parlaments und der Kommission bestehen. Er sollte je zwei Parlamentarier pro Land umfassen und die Möglichkeit von beratungsberechtigten Stellvertretern vorsehen. Damit bestünde in allen EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit einer repräsentativeren Zusammensetzung der Parlamente Rechnung zu tragen.
Der Konvent wird durch ein aus seiner Mitte gebildetes Präsidium mit einem Präsidenten geleitet. Die Zusammensetzung des Präsidiums muss ausgewogen sein und alle im Konvent vertretenen Gruppen gleichberechtigt berücksichtigen. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, und je einem Vertreter der nationalen Parlamente, der nationalen Regierungen, der Kommission und des Europäischen Parlaments. Der vom Europäischen Rat benannte Präsident wird vom Konvent selbst bestätigt.
Vertreter der Staaten, mit denen Beitrittsverhandlungen geführt werden, müssen von Beginn an über Delegierte aktiv an den Arbeiten des Konvents mitwirken. Spätestens mit Unterzeichnung der Beitrittsverträge muss ihre uneingeschränkte Beteiligung gewährleistet werden.
Ferner sollten repräsentative Kräfte der Zivilgesellschaft und Sozialpartner über regelmäßige öffentliche Konsultationen die Arbeiten des Konvents begleiten.
Das Mandat des neuen Konvents bestünde darin, der Regierungskonferenz einen einzigen Entwurf mit Vorschlägen bezüglich des neuen Grundvertrages der Union vorzulegen. Er soll da, wo unvermeidlich, alternative Optionen vorschlagen und dabei deutlich machen, welche die Zustimmung der Mehrheit erhalten haben.
Das inhaltliche Mandat des Konvents muss außerdem die Prüfung weiterer Integrationsschritte in den Bereichen der Zweiten und Dritten Säule umfassen. Vor dem Hintergrund der Terroranschläge in den Vereinigten Staaten vom 11. September wird immer deutlicher, dass Europa heute vor einer neuen Herausforderung steht. Daher ist eine Vertiefung der Integration in dem Bereich der GASP/ESVP sowie bei der Schaffung des Raums des Rechts, der Freiheit und der Sicherheit dringend notwendig. Dies kann zugleich zu einer neuen Antriebskraft im europäischen Einigungsprozess werden.
Der Konvent soll seine Beratungen sobald wie möglich unter spanischem Vorsitz beginnen, einen Zwischenbericht erstellen und seinen Text eines Grundvertrages zeitnah zum Beginn der Regierungskonferenz vorlegen. Vertreter des Konvents müssen in die Regierungskonferenz eingebunden werden, um eine Interaktion Konvent/Regierungskonferenz zu gewährleisten.
Schließlich meinen wir, dass die einzelstaatlichen Parlamente in der Lage sein müssen, den Fortgang der Arbeiten bei der Regierungskonferenz zu beurteilen. In diesem Zusammenhang fordern wir, dass sie regelmäßig informiert und in die Arbeiten der Regierungskonferenz, die kurz und sehr politisch sein sollte, eingebunden werden.
Die Assemblée Nationale und der Deutsche Bundestag wollen den Fortgang der Arbeiten im Konvent und später in der Regierungskonferenz aufmerksam verfolgen. Die Délégation pour l'Union Européenne der Assemblée Nationale und der Europaauschuss des Bundestages werden weiterhin ihre Positionen abgleichen, um eine gemeinsame Haltung zu entwickeln.
Am 10. Dezember 2001 findet eine gemeinsame Sitzung der Europaausschüsse und der Auswärtigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages und der Assemblée Nationale in Paris zum Thema "Die Zukunft des erweiterten Europas" statt. Aus Deutschland werden ca. 40 Abgeordnete daran teilnehmen.
Zum ersten Mal werden deutsche und französische Parlamentarier eine gemeinsame Initiative vor einem Europäischen Rat ergreifen und einen Entschließungsantrag verabschieden. Die Vorlage eines Entschließungsantrages wurde vom Europaausschuss des Deutschen Bundestages und der Délégation pour l'Union Européenne der Assemblée Nationale ausgearbeitet und wird nun unter der Leitung der beiden Parlamentspräsidenten diskutiert und beschlossen.
Diesem Treffen wird im Jahr 2003 zum 40. Jahrestag des Elysée-Vertrages eine gemeinsame Plenarversammlung beider Parlamente folgen.
DEUTSCH-FRANZÖSISCHE DEBATTE
ÜBER DIE ZUKUNFT DER EUROPÄISCHEN UNION
ENTWURF EINER EMPFEHLUNG
AN DEN EUROPÄISCHEN RAT VON LAEKEN
Stand: 14. Nov. 2001
Wir begrüßen die am 7. und 8. Dezember 2000 in Nizza getroffene Entscheidung der Staats- und Regierungschefs, eine breite und offene Debatte über die Zukunft der Europäischen Union anzuregen.
Eine erfolgreiche Erweiterung setzt eine ehrgeizige Reform der Verträge voraus, die der erweiterten Union eine legitimere und für die Bürger transparentere Architektur verleiht und sie mit neuen Instrumenten zur Verfolgung der großen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Ziele ausstattet. Europa muss sich selbst die Mittel an die Hand geben, sein Gesellschaftsmodell in der Welt zu festigen, den Weg einer stärkeren politischen Integration unter tatsächlicher Achtung der nationalen Identitäten weiter zu verfolgen und eine Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Dienste des Friedens zu betreiben.
Wir sind der Ansicht, dass es zur Fortführung dieses gemeinsamen europäischen Projektes tiefgreifender politischer Reformen bedarf. Die Mitgliedsstaaten müssen zum Abschluss eines Grundvertrags gelangen, der einen wahren Raum der Demokratie schafft und eine effizientere gemeinsame Gestaltung der Bereiche mit geteilter Souveränität fördert. Der Grundvertrag könnte nach Ratifizierung von den Staats- und Regierungschefs als Verfassung der Union verkündet werden.
Die Reform der europäischen Verträge muss ehrgeizige Lösungen für die vier in der Erklärung im Anhang des Vertrags von Nizza genannten Themenbereiche bieten:
- die Vereinfachung der Verträge, damit die Arbeitsweise der Union für die Bürger verständlicher wird, und dies insbesondere durch die Erarbeitung eines klaren Grundvertrages;
- die Integration der Grundrechtscharta in die Verträge; die Charta, die unsere Werte hinsichtlich Demokratie, Freiheit, Gleichheit, Solidarität und Gerechtigkeit zum Ausdruck bringt, denen wir uns zutiefst verpflichtet fühlen, soll auf diese Weise rechtliche Verbindlichkeit erhalten;
- eine eindeutigere Aufteilung der Befugnisse zwischen der Union und den Mitgliedsstaaten, damit ein jeder besser versteht, "wer was macht" in Europa. Das Subsidiaritätsprinzip wird auf diese Weise im Rahmen der Tätigkeit der Union bessere Berücksichtigung finden. Durch diese Abgrenzung der Kompetenzen darf jedoch weder das europäische Aufbauwerk in Frage gestellt, noch darf dadurch die notwendige Weiterentwicklung der europäischen Dynamik behindert werden;
- die Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente in der europäischen Architektur auf unterschiedliche Weise:
· Bei der Gestaltung des europäischen Vertragsrechts sind die nationalen Parlamente bislang nur über das Ratifikationsverfahren beteiligt. Um die Stellung der nationalen Parlamente im europäischen Integrationsprozess zu stärken, sollte in den europäischen Verträgen festgeschrieben werden, dass die Weiterentwicklung der europäischen Verträge und damit des europäischen Verfassungsrechts künftig durch einen überwiegend parlamentarisch besetzten Konvent erfolgt.
· Die im Protokoll zum Amsterdamer Vertrag festgelegten Bestimmungen zur Unterrichtung und Konsultation der einzelstaatlichen Parlamente müssen präzisiert und ergänzt werden, vor allem auf der Grundlage der Empfehlungen der COSAC von Versailles (16. und 17. Oktober 2000);
· Da die nationalen Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte in europäischen Angelegenheiten in erster Linie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnungen sind, muss das Streben nach angemesseneren Beteiligungs- und Kontrollrechten auf dieser Ebene verstärkt werden.
Die Reform der europäischen Verträge darf sich nicht auf die vier in der Erklärung von Nizza aufgeführten Themenbereiche beschränken:
Sie muss auch weitere Maßnahmen zur Verbesserung der demokratischen Transparenz und Legitimität der Union und zur Stärkung der Effizienz der Europäischen Institutionen umfassen, insbesondere durch die Festlegung der zukünftigen Rolle der EU-Organe und ihres Verhältnisses zueinander sowie den weiteren Übergang zur Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit im Rat .
Wir sind davon überzeugt, dass diese ehrgeizigen Ergebnisse nicht erreicht werden können, wenn die derzeitige Methode der Revision der Verträge beibehalten wird. Deshalb sind wir der Auffassung, dass die Arbeit der für 2004 geplanten Regierungskonferenz von einem neuen Konvent (Versammlung) nach dem Vorbild des Konvents zur Erarbeitung der Grundrechtecharta vorbereitet werden soll.
Der künftige Konvent sollte aus Vertretern der Staats- und Regierungschefs, der einzelstaatlichen Parlamente, des Europäischen Parlaments und der Kommission bestehen. Er sollte je zwei Parlamentarier pro Land umfassen und die Möglichkeit von beratungsberechtigten Stellvertretern vorsehen. Damit bestünde in allen EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit einer repräsentativeren Zusammensetzung der Parlamente Rechnung zu tragen.
Der Konvent wird durch ein aus seiner Mitte gebildetes Präsidium mit einem Präsidenten geleitet. Die Zusammensetzung des Präsidiums muss ausgewogen sein und alle im Konvent vertretenen Gruppen gleichberechtigt berücksichtigen. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, und je einem Vertreter der nationalen Parlamente, der nationalen Regierungen, der Kommission und des Europäischen Parlaments. Der vom Europäischen Rat benannte Präsident wird vom Konvent selbst bestätigt.
Vertreter der Staaten, mit denen Beitrittsverhandlungen geführt werden, müssen von Beginn an über Delegierte aktiv an den Arbeiten des Konvents mitwirken. Spätestens mit Unterzeichnung der Beitrittsverträge muss ihre uneingeschränkte Beteiligung gewährleistet werden.
Ferner sollten repräsentative Kräfte der Zivilgesellschaft und Sozialpartner über regelmäßige öffentliche Konsultationen die Arbeiten des Konvents begleiten.
Das Mandat des neuen Konvents bestünde darin, der Regierungskonferenz einen einzigen Entwurf mit Vorschlägen bezüglich des neuen Grundvertrages der Union vorzulegen. Er soll da, wo unvermeidlich, alternative Optionen vorschlagen und dabei deutlich machen, welche die Zustimmung der Mehrheit erhalten haben.
Das inhaltliche Mandat des Konvents muss außerdem die Prüfung weiterer Integrationsschritte in den Bereichen der Zweiten und Dritten Säule umfassen. Vor dem Hintergrund der Terroranschläge in den Vereinigten Staaten vom 11. September wird immer deutlicher, dass Europa heute vor einer neuen Herausforderung steht. Daher ist eine Vertiefung der Integration in dem Bereich der GASP/ESVP sowie bei der Schaffung des Raums des Rechts, der Freiheit und der Sicherheit dringend notwendig. Dies kann zugleich zu einer neuen Antriebskraft im europäischen Einigungsprozess werden.
Der Konvent soll seine Beratungen sobald wie möglich unter spanischem Vorsitz beginnen, einen Zwischenbericht erstellen und seinen Text eines Grundvertrages zeitnah zum Beginn der Regierungskonferenz vorlegen. Vertreter des Konvents müssen in die Regierungskonferenz eingebunden werden, um eine Interaktion Konvent/Regierungskonferenz zu gewährleisten.
Schließlich meinen wir, dass die einzelstaatlichen Parlamente in der Lage sein müssen, den Fortgang der Arbeiten bei der Regierungskonferenz zu beurteilen. In diesem Zusammenhang fordern wir, dass sie regelmäßig informiert und in die Arbeiten der Regierungskonferenz, die kurz und sehr politisch sein sollte, eingebunden werden.
Die Assemblée Nationale und der Deutsche Bundestag wollen den Fortgang der Arbeiten im Konvent und später in der Regierungskonferenz aufmerksam verfolgen. Die Délégation pour l'Union Européenne der Assemblée Nationale und der Europaauschuss des Bundestages werden weiterhin ihre Positionen abgleichen, um eine gemeinsame Haltung zu entwickeln.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_0112063