Pressemitteilung
Stand: 13.12.2001
Parlament befasst sich mit dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses
Heute wird am späten Nachmittag im Plenum des Deutschen Bundestages unter Ziffer 9 der Tagesordnung der Bericht des Petitionsausschusses "Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag - Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2000" beraten.
Im Juni 2001 hatte die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags, Heidemarie Lüth, PDS, gemeinsam mit je einem Vertreter der Fraktionen den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2000 an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse übergeben. 20.666 neue Eingaben waren im Jahr 2000 eingegangen. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Zunahme um 13 Prozent. Abschließend behandelt wurden 13.344 Petitionen mit einem deutlichen Schwerpunkt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, auf das über 40 Prozent der Petitionen entfielen. Auch im Jahr 2000 hat das Petitionsrecht im politischen Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Stellung eingenommen und ist mehr denn je genutzt worden, um dringend zu lösende Probleme, konkrete Missstände und Schwierigkeiten der einzelnen Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung der beschlossenen Gesetze über den Petitionsausschuss an das Parlament und die Regierung heranzutragen. Deutlich zugenommen hat das Interesse der Petentinnen und Petenten an der Änderung von gesetzlichen Regelungen, indem 11.251 Bitten zur Gesetzgebung gegenüber 7.521 im Vorjahr eingingen. Auch wenn die Anzahl der Beschwerden über die Arbeit der Behörden gegenüber dem Vorjahr leicht zurückging, bekräftigt die Anzahl von 9.415 Beschwerden, dass die öffentliche Verwaltung in ihren Bemühungen nicht nachlassen darf, nicht nur effizienter zu werden, sondern auch zu mehr Bürgernähe zu gelangen.
1.074 Sammelpetitionen, das sind Petitionen, die mit einer Unterschrif-tenliste eingereicht werden, erreichten den Petitionsausschuss im Jahr 2000. Die Anzahl der hierdurch eingereichten Unterschriften betrug 64.552.
Auch eine Vielzahl an Massenpetitionen, das sind Eingaben mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt, erreichten den Petitionsausschuss im Berichtsjahr. In den 170.532 Zuschriften dominier-ten die Themenbereiche Verkehr, Kindergeld, Parteiengesetz, Psychotherapeuten-gesetz und Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern.
Sehr unterschiedlich war die Zahl der Petitionen, die aus den einzelnen Bundesländern an den Petitionsausschuss gerichtet wurden. Die Spanne reichte, zur besseren Vergleichbarkeit gerechnet auf eine Million Bürgerinnen und Bürger, vom Saarland mit 102 bis Brandenburg mit 797 Petitionen.
Aufgegliedert nach Geschlechtern kann der Statistik entnommen werden, dass über 58 Prozent der Eingaben von Männern und über 32 Prozent von Frauen eingereicht wurden.
Zu jeder Petition wird die Bundesregierung um Stellungnahme gebeten. Zwölfmal hat der Ausschuss im Berichtszeitraum in besonderer Weise von den ihm nach dem Gesetz nach Art. 45c des Grundgesetzes ein-geräumten Befugnissen Gebrauch gemacht.
Der Tätigkeitsbericht ist als Bundestagsdrucksache 14/5882 erschienen, in das Internet-Angebot des Deutschen Bundestages http://www.bundestag.de eingestellt und wird in Kürze zusammen mit der Dokumentation der Plenardebatte in einer Broschüre des Deutschen Bundestages aufgelegt.
Für Fragen steht in Berlin Ewald Zimmermann, Tel.: 030 227 33845 E-Mail: ewald.zimmermann@bundestag.de zur Verfügung.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_011213