Pressemitteilung
Stand: 25.01.2002
Antrag erreichte nicht die erforderliche Mehrheit
Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr)
des Deutschen Bundestages, Erwin Marschewski, MdB, teilt nach der
Sitzung des Gremiums am Donnerstagabend mit:
Der Antrag, gem. § 2 c des Kontrollgremiumgesetzes einen Sachverständigen mit der Untersuchung der nachrichtendienstlichen Ermittlungen für das NPD-Verbotsverfahren zu beauftragen, hat die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln nicht erreicht.
Der Antrag, gem. § 2 c des Kontrollgremiumgesetzes einen Sachverständigen mit der Untersuchung der nachrichtendienstlichen Ermittlungen für das NPD-Verbotsverfahren zu beauftragen, hat die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln nicht erreicht.
489 Zeichen
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_0201252