Pressemitteilung
Stand: 11.05.2002
Bundestagspräsident Thierse wirbt in Zagreb für "Charta der Pflichten der Staaten"
Es gilt das gesprochene Wort
Auf der Konferenz der Präsidenten der Parlamente der Mitgliedstaaten des Europarats und des Europäischen Parlaments in Zagreb wirbt Bundestagspräsident Wolfgang Thierse für eine "Charta der Pflichten der Staa-ten. In einer Rede am Samstag, 11. Mai, fordert Thierse die Achtung universeller Pflichten aller Staaten der Welt gegenüber ihren Bürgern und der internationalen Gemein-schaft. Auf der Basis der allgemeinen Menschenrechte formuliert die Charta - eine Initiative der Parlamentspräsidenten Frankreichs, Italiens und Deutschlands - zehn Prinzipien, deren Einhaltung auch einen Beitrag im Kampf gegen den Ter-rorismus leisten könne, so Thierse. Verstöße gegen die Menschenrechte seien nicht selten Nährboden für Fanatismus und Extremismus. Auch bei der Be-kämpfung von Terrorismus dürften die Staaten ihre Pflichten nicht aus den Augen verlieren. In seiner Rede führt Bundestagspräsident Thierse aus:
"Dass wir hier in Kroatien über die Charta der Pflichten der Staaten diskutieren, ist ein hoffnungsvolles Zeichen für das Land, die Region, für ganz Europa. Nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes erwarteten wir das Goldene Zeitalter des Friedens. Die vier Kriege auf dem Balkan belehrten uns - auf grausame Weise - eines Besseren. Mitten in Europa wurden Menschenrechte mit Füßen getreten. Vermeintlich Selbstverständliches war nicht mehr selbstverständlich. Wir sind heute froh und dankbar, dass nach Jahren der Gewalt, Vertreibung und Zerstörung nun endlich Frieden in die Region eingekehrt ist und demokratische Strukturen aufgebaut worden sind. Politische Lösungen haben - zum Glück - wieder Vorrang. Dennoch lehren uns diese und andere Erfahrungen in Europa und in der Welt, wachsam zu bleiben.
Zwar wurde vor mehr als 50 Jahren die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen, und vor immerhin 35 Jahren die beiden internationalen Pakte über bürgerliche und politische Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Dennoch zeigen Berichte der Vereinten Nationen: Auch heute ist es leider nicht die Ausnahme, wenn Staaten grundlegende und international anerkannte Menschenrechte ihrer eigenen Bürger verletzen. Bei der Milleniumskonferenz der Parlamentspräsidenten der Interparlamentarischen Union im Sommer 2000 erklärte unser ehemaliger Kollege Luciano Violante aus Italien deshalb, die Zeit sei reif für eine Charta der Pflichten der Staaten. Ich habe die Anregung zur Ausarbeitung einer solchen Charta, die moralisch, aber nicht rechtlich bindend wäre, gern aufgegriffen und weitergeführt. Denn hier sind zwei Kernaufgaben eines jeden echten Parlaments berührt: Wir sind diejenigen, die das Handeln der eigenen Regierung zu kontrollieren haben. Und wir haben nicht nur für die Achtung, sondern auch für die Umsetzung der von unseren Regierungen ausgehandelten Konventionen in nationales Recht Sorge zu tragen. Gemeinsam mit Luciano Violante und unserem französischen Kollegen Raymond Forni, der derzeit in Frankreich in den Wahlkampf eingespannt ist, habe ich deshalb den vorliegenden Text vorbereitet, über den wir heute zum ersten Mal in einem größeren Kreis gemeinsam beraten.
Mir scheint gerade das, was wir seit dem 11. September 2001 diskutieren, die Frage staatlicher Pflichten besonders dringlich auf die Tagesordnung zu setzen. Zum einen sind Verstöße der Staatsgewalt gegen die Menschenrechte nicht selten Nährboden für Fanatismus und Extremismus. Wenn wir also über Ursachenbekämpfung sprechen, dann gehört dazu, dass die Staaten auf unbedingte Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber den der staatlichen Gewalt Unterworfenen achten. Zum anderen dürfen wir auch bei der weltweiten Bekämpfung des Terrorismus, und sei er noch so abscheulich, unsere eigenen Pflichten nicht einen Moment aus den Augen verlieren. Wir sind beim Entwurf der Charta von der Voraussetzung ausgegangen, dass das Fundament der Menschenrechte gemeinsamer Bestand aller Zivilisationen und Kulturen der Welt ist. Es ist ihr universeller Charakter, der die allgemeine Anerkennung gleicher und unveräußerlicher Rechte für jeden Menschen gleichermaßen gewährleisten sollte. Die Achtung der Menschenrechte, damit auch die gewissenhafte Erfüllung von Pflichten, wie wir sie formuliert haben, sind gleichzeitig Voraussetzung für die Legitimierung der Staatsgewalt gegenüber den eigenen Bürgern einerseits und der internationalen Gemeinschaft andererseits.
Wir rufen deshalb alle Staaten dazu auf, ungeachtet ihrer unterschiedlichen kulturellen und rechtlichen Traditionen jene zehn "Pflichten" zu akzeptieren, ohne deren Erfüllung wir uns legitimes staatliches Handeln nicht vorstellen können.
Worum geht es bei diesen Pflichten? Eigentlich um einen Grundbestand an scheinbaren Selbstverständlichkeiten - aber leider sind sie nicht überall selbstverständlich. Mit der Charta verpflichten sich die Regierenden, niemanden zu foltern oder grausam, unmenschlich oder auf andere die Menschenwürde verletzende Art zu behandeln. Staatliche Gewalt darf nur gerecht und angemessen angewendet werden. Versklavung, Menschenhandel und jede Art von Diskriminierung müssen bekämpft werden. Auch Forderungen nach einer unabhängigen Justiz, fairen Verfahren, Berufungs- und Verteidigungsmöglichkeiten sowie dem Schutz von Minderheiten sind für uns als Mitglieder des Europarates nicht neu. Schließlich sind diese Prinzipien bereits in verschiedenen Europäischen Übereinkommen enthalten - vor allem in der Europäischen Menschenrechtskonvention und ihren Zusatzprotokollen sowie im Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten. Die Zeichnung und schnelle Ratifizierung dieser Dokumente sind heute glücklicherweise ebenso Voraussetzung für die Aufnahme eines Landes in den Europarat wie die Durchführung freier und geheimer Wahlen. Natürlich müssen auch wir uns in der täglichen Staatspraxis daran messen lassen, ob wir unseren eigenen Anforderungen in allen Punkten immer in vollem Umfang gerecht werden.
Das grundlegende Menschenrecht ist das Recht auf Leben. Somit muss es auch die erste Pflicht eines jeden demokratischen Staates sein, dieses Recht auf Leben gesetzlich zu schützen. Als grundsätzlichstes aller Rechte, das Voraussetzung für die Inanspruchnahme aller anderen Rechte ist, kann es nicht verwirkt werden. Keine Rechtsordnung darf die Todesstrafe deshalb mehr vorsehen, und bereits Verurteilte dürfen nicht hingerichtet werden. Es ist das große Verdienst des Europarates, dass heute 800 Millionen Europäer in einer "todesstrafenfreien" Zone leben. Im Jahr 2000 war Europa zum ersten Mal ein Kontinent ohne Todesstrafe. In inzwischen 39 Mitgliedsländern des Europarates gilt das Protokoll Nr. 6 zur Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten, das auf eine Initiative der Abgeordneten unserer nationalen Parlamente in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zurückgeht. Die übrigen vier Mitgliedsländer, von denen drei das Protokoll bereits gezeichnet haben, respektieren immerhin ein Moratorium. Ausgehend davon haben die meisten von uns im vergangenen Jahr auch den Straßburger Aufruf zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe unterzeichnet, der noch immer sehr aktuell ist.
Neu ist der Entwurf eines 13. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das auf die wirklich ausnahmslose Abschaffung der Todesstrafe in den Mitgliedsländern des Europarates abzielt. Auch dieses Protokoll geht auf eine Forderung von Parlamentariern in der Europaratsversammlung zurück. Es erkennt das Recht auf Leben als so grundlegend an, dass selbst in Kriegszeiten und sonstigen Ausnahmezuständen der Staat nicht mehr darüber verfügen darf. Im Januar haben Sie, Herr Kollege Schieder, in Straßburg über den Entwurf beraten und eine Stellungnahme verabschiedet. Ich freue mich sehr, dass das Protokoll Nr. 13 bereits anlässlich des Treffens unserer Außenminister in der vergangenen Woche in Wilna zur Zeichnung aufgelegt werden konnte und mein Land zu den ersten Unterzeichnern gehört.
Ich finde es übrigens bemerkenswert, dass die Regierungsvertreter im Europarat den Entwurf des Zusatzprotokolls genau drei Monate nach den Ereignissen vom 11. September zur Stellungnahme an unsere Kollegen übersandt haben. Seit den feigen Terrorangriffen ist die Todesstrafe im Zusammenhang mit der Verfolgung und Verhaftung von internationalen Terroristen von manchen Leuten wieder verstärkt gefordert worden. Das im Zusatzprotokoll eindeutig geregelte, ausnahmslose "Nein" zur Todesstrafe ist deshalb ein wichtiges Signal an die Weltöffentlichkeit.
Die Verfolgung terroristischer Verbrecher rechtfertigt keinesfalls Kompromisse bei menschenrechtlichen Standards. Das Verhältnis zwischen rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Normen einerseits und Maßnahmen zur inneren und äußeren Sicherheit andererseits ist immer spannungsreich, mitunter spannungsgeladen. Als Gesetzgeber tragen wir jedoch eine besondere Verantwortung gegenüber den Bürgern, die wir vertreten. Zu dieser Verantwortung gehört auch, bei aller Entschiedenheit in der Verbrechensbekämpfung, Besonnenheit und Augenmaß nicht blinden Rachegedanken zu opfern, und diese Haltung auch den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln. In meinem Land hat das Parlament diesen Leitgedanken der Regierung für die 58. Tagung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen mit auf den Weg gegeben.
Wir dürfen uns aber nicht mit Beteuerungen und Erklärungen auf dem Papier begnügen. Wir müssen auch eine aktive Auseinandersetzung mit zivilgesellschaftlichen Akteuren suchen, mit Nichtregierungsorganisationen, auch wenn sie manchmal unbequeme Kritiker des Regierungshandelns sind. Sicher fehlt ihnen unsere durch Wahlen vermittelte Legitimation und damit unser Grad der Verantwortlichkeit. Selbstverständlich sind sie oft einseitig in ihren Darstellungen. Aber gerade solche unbequemen Mahner bewirken, dass wir unser Handeln immer wieder überprüfen. Deshalb sind das Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungsäußerung, das Recht auf Gedanken- und Gewissensfreiheit sowie das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken unabdingbar. Sonst kann keine engagierte Zivilgesellschaft mit lebendigen Strukturen entstehen.
Eine untadelige und eindeutige Haltung der Regierung zu solchen Fragen trägt gleichzeitig auch dazu bei, dass Extremisten weniger Unterstützung erfahren. Wenn ein Staat darüber hinaus einen angemessen Anteil der eigenen Ressourcen zur Armutsbekämpfung und für die Gesundheit und Ausbildung der Menschen investiert, verbessert dies nicht nur die allgemeine Lebenssituation der Menschen. Dies sowie Achtung und Schutz der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte sind die beste Krisenprävention. Deshalb ist es im ureigenen Interesse aller Staaten, wenn sie sich gegenüber ihren Bürgern verpflichtet fühlen und ihren Pflichten auch in vollem Umfang nachkommen.
Parallel zum nationalen Recht müssen wir auch die Durchsetzung des internationalen Rechts verbessern. Darauf zielt unser letzter Punkt, in dem wir - insbesondere mit Blick auf das humanitäre Völkerrecht - an alle Staaten appellieren, die internationalen Übereinkommen zum Schutze der Menschenrechte möglichst ohne Vorbehalte zu ratifizieren und dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs beizutreten.
Der Text der Charta ist durchaus entwicklungsfähig. Es wäre schön, wenn unser Entwurf bei einer der nächsten IPU-Konferenzen im September in Genf oder Anfang nächsten Jahres in Santiago de Chile erörtert werden könnte und wir dort alle gemeinsam positiv auf diejenigen Parlamente einwirken könnten, deren Staaten ihre Pflichten bislang nur unzureichend erfüllen. Die Charta eröffnet uns die Chance, weltweit darüber zu diskutieren und zu überzeugen, was staatliches Handeln als Grundpflichten beachten muss.
Nutzen wir diese Chance!"
Auf der Konferenz der Präsidenten der Parlamente der Mitgliedstaaten des Europarats und des Europäischen Parlaments in Zagreb wirbt Bundestagspräsident Wolfgang Thierse für eine "Charta der Pflichten der Staa-ten. In einer Rede am Samstag, 11. Mai, fordert Thierse die Achtung universeller Pflichten aller Staaten der Welt gegenüber ihren Bürgern und der internationalen Gemein-schaft. Auf der Basis der allgemeinen Menschenrechte formuliert die Charta - eine Initiative der Parlamentspräsidenten Frankreichs, Italiens und Deutschlands - zehn Prinzipien, deren Einhaltung auch einen Beitrag im Kampf gegen den Ter-rorismus leisten könne, so Thierse. Verstöße gegen die Menschenrechte seien nicht selten Nährboden für Fanatismus und Extremismus. Auch bei der Be-kämpfung von Terrorismus dürften die Staaten ihre Pflichten nicht aus den Augen verlieren. In seiner Rede führt Bundestagspräsident Thierse aus:
"Dass wir hier in Kroatien über die Charta der Pflichten der Staaten diskutieren, ist ein hoffnungsvolles Zeichen für das Land, die Region, für ganz Europa. Nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes erwarteten wir das Goldene Zeitalter des Friedens. Die vier Kriege auf dem Balkan belehrten uns - auf grausame Weise - eines Besseren. Mitten in Europa wurden Menschenrechte mit Füßen getreten. Vermeintlich Selbstverständliches war nicht mehr selbstverständlich. Wir sind heute froh und dankbar, dass nach Jahren der Gewalt, Vertreibung und Zerstörung nun endlich Frieden in die Region eingekehrt ist und demokratische Strukturen aufgebaut worden sind. Politische Lösungen haben - zum Glück - wieder Vorrang. Dennoch lehren uns diese und andere Erfahrungen in Europa und in der Welt, wachsam zu bleiben.
Zwar wurde vor mehr als 50 Jahren die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen, und vor immerhin 35 Jahren die beiden internationalen Pakte über bürgerliche und politische Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Dennoch zeigen Berichte der Vereinten Nationen: Auch heute ist es leider nicht die Ausnahme, wenn Staaten grundlegende und international anerkannte Menschenrechte ihrer eigenen Bürger verletzen. Bei der Milleniumskonferenz der Parlamentspräsidenten der Interparlamentarischen Union im Sommer 2000 erklärte unser ehemaliger Kollege Luciano Violante aus Italien deshalb, die Zeit sei reif für eine Charta der Pflichten der Staaten. Ich habe die Anregung zur Ausarbeitung einer solchen Charta, die moralisch, aber nicht rechtlich bindend wäre, gern aufgegriffen und weitergeführt. Denn hier sind zwei Kernaufgaben eines jeden echten Parlaments berührt: Wir sind diejenigen, die das Handeln der eigenen Regierung zu kontrollieren haben. Und wir haben nicht nur für die Achtung, sondern auch für die Umsetzung der von unseren Regierungen ausgehandelten Konventionen in nationales Recht Sorge zu tragen. Gemeinsam mit Luciano Violante und unserem französischen Kollegen Raymond Forni, der derzeit in Frankreich in den Wahlkampf eingespannt ist, habe ich deshalb den vorliegenden Text vorbereitet, über den wir heute zum ersten Mal in einem größeren Kreis gemeinsam beraten.
Mir scheint gerade das, was wir seit dem 11. September 2001 diskutieren, die Frage staatlicher Pflichten besonders dringlich auf die Tagesordnung zu setzen. Zum einen sind Verstöße der Staatsgewalt gegen die Menschenrechte nicht selten Nährboden für Fanatismus und Extremismus. Wenn wir also über Ursachenbekämpfung sprechen, dann gehört dazu, dass die Staaten auf unbedingte Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber den der staatlichen Gewalt Unterworfenen achten. Zum anderen dürfen wir auch bei der weltweiten Bekämpfung des Terrorismus, und sei er noch so abscheulich, unsere eigenen Pflichten nicht einen Moment aus den Augen verlieren. Wir sind beim Entwurf der Charta von der Voraussetzung ausgegangen, dass das Fundament der Menschenrechte gemeinsamer Bestand aller Zivilisationen und Kulturen der Welt ist. Es ist ihr universeller Charakter, der die allgemeine Anerkennung gleicher und unveräußerlicher Rechte für jeden Menschen gleichermaßen gewährleisten sollte. Die Achtung der Menschenrechte, damit auch die gewissenhafte Erfüllung von Pflichten, wie wir sie formuliert haben, sind gleichzeitig Voraussetzung für die Legitimierung der Staatsgewalt gegenüber den eigenen Bürgern einerseits und der internationalen Gemeinschaft andererseits.
Wir rufen deshalb alle Staaten dazu auf, ungeachtet ihrer unterschiedlichen kulturellen und rechtlichen Traditionen jene zehn "Pflichten" zu akzeptieren, ohne deren Erfüllung wir uns legitimes staatliches Handeln nicht vorstellen können.
Worum geht es bei diesen Pflichten? Eigentlich um einen Grundbestand an scheinbaren Selbstverständlichkeiten - aber leider sind sie nicht überall selbstverständlich. Mit der Charta verpflichten sich die Regierenden, niemanden zu foltern oder grausam, unmenschlich oder auf andere die Menschenwürde verletzende Art zu behandeln. Staatliche Gewalt darf nur gerecht und angemessen angewendet werden. Versklavung, Menschenhandel und jede Art von Diskriminierung müssen bekämpft werden. Auch Forderungen nach einer unabhängigen Justiz, fairen Verfahren, Berufungs- und Verteidigungsmöglichkeiten sowie dem Schutz von Minderheiten sind für uns als Mitglieder des Europarates nicht neu. Schließlich sind diese Prinzipien bereits in verschiedenen Europäischen Übereinkommen enthalten - vor allem in der Europäischen Menschenrechtskonvention und ihren Zusatzprotokollen sowie im Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten. Die Zeichnung und schnelle Ratifizierung dieser Dokumente sind heute glücklicherweise ebenso Voraussetzung für die Aufnahme eines Landes in den Europarat wie die Durchführung freier und geheimer Wahlen. Natürlich müssen auch wir uns in der täglichen Staatspraxis daran messen lassen, ob wir unseren eigenen Anforderungen in allen Punkten immer in vollem Umfang gerecht werden.
Das grundlegende Menschenrecht ist das Recht auf Leben. Somit muss es auch die erste Pflicht eines jeden demokratischen Staates sein, dieses Recht auf Leben gesetzlich zu schützen. Als grundsätzlichstes aller Rechte, das Voraussetzung für die Inanspruchnahme aller anderen Rechte ist, kann es nicht verwirkt werden. Keine Rechtsordnung darf die Todesstrafe deshalb mehr vorsehen, und bereits Verurteilte dürfen nicht hingerichtet werden. Es ist das große Verdienst des Europarates, dass heute 800 Millionen Europäer in einer "todesstrafenfreien" Zone leben. Im Jahr 2000 war Europa zum ersten Mal ein Kontinent ohne Todesstrafe. In inzwischen 39 Mitgliedsländern des Europarates gilt das Protokoll Nr. 6 zur Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten, das auf eine Initiative der Abgeordneten unserer nationalen Parlamente in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zurückgeht. Die übrigen vier Mitgliedsländer, von denen drei das Protokoll bereits gezeichnet haben, respektieren immerhin ein Moratorium. Ausgehend davon haben die meisten von uns im vergangenen Jahr auch den Straßburger Aufruf zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe unterzeichnet, der noch immer sehr aktuell ist.
Neu ist der Entwurf eines 13. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das auf die wirklich ausnahmslose Abschaffung der Todesstrafe in den Mitgliedsländern des Europarates abzielt. Auch dieses Protokoll geht auf eine Forderung von Parlamentariern in der Europaratsversammlung zurück. Es erkennt das Recht auf Leben als so grundlegend an, dass selbst in Kriegszeiten und sonstigen Ausnahmezuständen der Staat nicht mehr darüber verfügen darf. Im Januar haben Sie, Herr Kollege Schieder, in Straßburg über den Entwurf beraten und eine Stellungnahme verabschiedet. Ich freue mich sehr, dass das Protokoll Nr. 13 bereits anlässlich des Treffens unserer Außenminister in der vergangenen Woche in Wilna zur Zeichnung aufgelegt werden konnte und mein Land zu den ersten Unterzeichnern gehört.
Ich finde es übrigens bemerkenswert, dass die Regierungsvertreter im Europarat den Entwurf des Zusatzprotokolls genau drei Monate nach den Ereignissen vom 11. September zur Stellungnahme an unsere Kollegen übersandt haben. Seit den feigen Terrorangriffen ist die Todesstrafe im Zusammenhang mit der Verfolgung und Verhaftung von internationalen Terroristen von manchen Leuten wieder verstärkt gefordert worden. Das im Zusatzprotokoll eindeutig geregelte, ausnahmslose "Nein" zur Todesstrafe ist deshalb ein wichtiges Signal an die Weltöffentlichkeit.
Die Verfolgung terroristischer Verbrecher rechtfertigt keinesfalls Kompromisse bei menschenrechtlichen Standards. Das Verhältnis zwischen rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Normen einerseits und Maßnahmen zur inneren und äußeren Sicherheit andererseits ist immer spannungsreich, mitunter spannungsgeladen. Als Gesetzgeber tragen wir jedoch eine besondere Verantwortung gegenüber den Bürgern, die wir vertreten. Zu dieser Verantwortung gehört auch, bei aller Entschiedenheit in der Verbrechensbekämpfung, Besonnenheit und Augenmaß nicht blinden Rachegedanken zu opfern, und diese Haltung auch den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln. In meinem Land hat das Parlament diesen Leitgedanken der Regierung für die 58. Tagung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen mit auf den Weg gegeben.
Wir dürfen uns aber nicht mit Beteuerungen und Erklärungen auf dem Papier begnügen. Wir müssen auch eine aktive Auseinandersetzung mit zivilgesellschaftlichen Akteuren suchen, mit Nichtregierungsorganisationen, auch wenn sie manchmal unbequeme Kritiker des Regierungshandelns sind. Sicher fehlt ihnen unsere durch Wahlen vermittelte Legitimation und damit unser Grad der Verantwortlichkeit. Selbstverständlich sind sie oft einseitig in ihren Darstellungen. Aber gerade solche unbequemen Mahner bewirken, dass wir unser Handeln immer wieder überprüfen. Deshalb sind das Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungsäußerung, das Recht auf Gedanken- und Gewissensfreiheit sowie das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken unabdingbar. Sonst kann keine engagierte Zivilgesellschaft mit lebendigen Strukturen entstehen.
Eine untadelige und eindeutige Haltung der Regierung zu solchen Fragen trägt gleichzeitig auch dazu bei, dass Extremisten weniger Unterstützung erfahren. Wenn ein Staat darüber hinaus einen angemessen Anteil der eigenen Ressourcen zur Armutsbekämpfung und für die Gesundheit und Ausbildung der Menschen investiert, verbessert dies nicht nur die allgemeine Lebenssituation der Menschen. Dies sowie Achtung und Schutz der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte sind die beste Krisenprävention. Deshalb ist es im ureigenen Interesse aller Staaten, wenn sie sich gegenüber ihren Bürgern verpflichtet fühlen und ihren Pflichten auch in vollem Umfang nachkommen.
Parallel zum nationalen Recht müssen wir auch die Durchsetzung des internationalen Rechts verbessern. Darauf zielt unser letzter Punkt, in dem wir - insbesondere mit Blick auf das humanitäre Völkerrecht - an alle Staaten appellieren, die internationalen Übereinkommen zum Schutze der Menschenrechte möglichst ohne Vorbehalte zu ratifizieren und dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs beizutreten.
Der Text der Charta ist durchaus entwicklungsfähig. Es wäre schön, wenn unser Entwurf bei einer der nächsten IPU-Konferenzen im September in Genf oder Anfang nächsten Jahres in Santiago de Chile erörtert werden könnte und wir dort alle gemeinsam positiv auf diejenigen Parlamente einwirken könnten, deren Staaten ihre Pflichten bislang nur unzureichend erfüllen. Die Charta eröffnet uns die Chance, weltweit darüber zu diskutieren und zu überzeugen, was staatliches Handeln als Grundpflichten beachten muss.
Nutzen wir diese Chance!"
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_020511