Pressemitteilung
Stand: 16.05.2002
Parteienfinanzierung:
Abschlagszahlung nur bei Sicherheitsleistung
Zu einer Pressemitteilung der NPD, Bundestagspräsident
Wolfgang Thierse weigere sich, der Partei die am 15. Mai 2002
fällige Abschlagszahlung im Rahmen der staatlichen
Parteienfinanzierung auszuzahlen, erklärt die Pressestelle des
Bundestages:
"Die Auszahlung der Abschlagszahlung an die NPD im Rahmen der gesetzlichen Parteienfinanzierung ist nicht ‚verweigert', sondern von der Leistung einer entsprechenden Sicherheit abhängig gemacht worden. Sobald die Sicherheit geleistet ist, wird die Abschlagszahlung erfolgen. Das Parteiengesetz sieht in § 20 ausdrücklich die Möglichkeit vor, Abschlagszahlungen von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie zurückerstattet werden müssen. Anhaltspunkte genügen. Solche lagen bei der NPD vor, weil sie im Falle eines Verbots durch das Bundesverfassungsgericht aus der staatlichen Parteienfinanzierung ausscheiden würde und gewährte Abschläge dann zurückzuzahlen wären."
"Die Auszahlung der Abschlagszahlung an die NPD im Rahmen der gesetzlichen Parteienfinanzierung ist nicht ‚verweigert', sondern von der Leistung einer entsprechenden Sicherheit abhängig gemacht worden. Sobald die Sicherheit geleistet ist, wird die Abschlagszahlung erfolgen. Das Parteiengesetz sieht in § 20 ausdrücklich die Möglichkeit vor, Abschlagszahlungen von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie zurückerstattet werden müssen. Anhaltspunkte genügen. Solche lagen bei der NPD vor, weil sie im Falle eines Verbots durch das Bundesverfassungsgericht aus der staatlichen Parteienfinanzierung ausscheiden würde und gewährte Abschläge dann zurückzuzahlen wären."
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_0205161