Pressemitteilung
Stand: 05.06.2002
Petitionsausschuss: Tätigkeitsbericht für das Jahr 2001 bestätigt gute Resonanz des Petitionsrechts
Am Mittwoch, den 5. Juni 2002 übergaben die Vorsitzende
des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags, Frau Heidemarie
Lüth, PDS, und die Stellvertretende Vorsitzende, Frau Jutta
Müller, SPD, gemeinsam mit Vertretern der Fraktionen in Berlin
den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das
Jahr 2001 an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse.
"Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat im Jahr 2001 gegenüber dem Vorjahr über 30 Prozent mehr Petitionen, nämlich 17.550, abschließend behandelt. 15.765 neue Eingaben erreichten ihn im vergangenen Jahr", erläuterte Frau Lüth. Ein deutlicher Schwerpunkt liege nach wie vor im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, auf das über 30 Prozent der Petitionen entfallen. Auch im Jahr 2001 habe das Petitionsrecht eine wichtige Stellung eingenommen. Es sei wahrgenommen worden, um dringend zu lösende Probleme, konkrete Missstände und Schwierigkeiten der einzelnen Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung der beschlossenen Gesetze über den Petitionsausschuss an das Parlament und die Regierung heranzutragen, betonte Frau Lüth im Beisein der Obleute. Der Ausschuss sei bestrebt, sich umfassend für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen, auch wenn dies im Einzelfall beschwerlich sei. Besonders wichtig sei, dass die Arbeit des Petitionsausschusses sowohl von der Bundesregierung beachtet werde, als auch in die Fraktionen und die zahlreichen Gremien des Deutschen Bundestages einwirke. Nur dann sei gewährleistet, dass der Petitionsausschuss die richtige Anlaufstelle für die Anliegen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sei.
In 41 Prozent der Neueingaben hätten Petentinnen und Petenten eine Änderung von gesetzlichen Regelungen begehrt; 59 Prozent der Neueingaben seien Beschwerden über die Arbeit der Behörden gewesen. Trotz aller Bemühungen, effizienter zu arbeiten, transparenter zu werden und mehr Bürgernähe zu erreichen, sei die Öffentliche Verwaltung nach wie vor vielfältiger Kritik ausgesetzt.
1.180 Sammelpetitionen, das sind Petitionen, die mit einer Unterschrif-tenliste eingereicht werden, erreichten den Petitionsausschuss im Jahr 2001. Die Anzahl der hierdurch eingereichten Unterschriften betrug 107.176.
16.779 Massenpetitionen, das sind Eingaben mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt, erreichten den Petitionsausschuss im Berichtsjahr. Bei diesen Petitionen dominier-ten die Themenbereiche rentenrechtliche Behandlung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR, verfassungsmäßige Sonderstellung des Sonntags, Atomausstieg, Asylfragen und die Terroranschläge gegen die USA am 11. September 2001.
Sehr unterschiedlich sei die Zahl der Petitionen, die aus den einzelnen Bundesländern an den Petitionsausschuss gerichtet wurde. Die Spanne reiche, zur besseren Vergleichbarkeit gerechnet auf eine Million Bürgerinnen und Bürger, von Bayern mit 101 bis Berlin mit 532 Petitionen.
Aufgegliedert nach Geschlechtern könne der Statistik entnommen werden, dass über 58 Prozent der Eingaben von Männern und über 28 Prozent von Frauen eingereicht würden, teilte die Ausschussvorsitzende mit.
Zu jeder Petition werde die Bundesregierung um Stellungnahme gebeten. Zehn mal habe der Ausschuss im Berichtszeitraum in besonderer Weise von den ihm nach dem Gesetz nach Art. 45c des Grundgesetzes ein-geräumten Befugnissen Gebrauch gemacht. Die Bundesregierung sei zwar bemüht, ihr gebotene Mittel und Möglichkeiten wahrzunehmen, um den ihr zur Berücksichtigung oder Erwägung überwiesenen Petitionen nachzukommen, sagte Frau Lüth und verwies auf eine besondere Übersicht in dem Bericht. Oftmals sei eine Lösung der Probleme aber erst dadurch zu erreichen, dass der Ausschuss sein Recht wahrnehme, Regierungsvertreter in den Ausschuss zu laden, um mit ihnen die Petitionen zu erörtern.
Der Tätigkeitsbericht ist als Bundestagsdrucksache 14/9146 erschienen und kann unter anderem über das Sekretariat des Petitionsausschusses, Platz der Republik 1, 11011 Berlin angefordert werden. Er ist auch in das Internet-Angebot des Deutschen Bundestages eingestellt worden und unter www.bundestag.de/gremien/a2/pet_aktuell/index.html#2001 zu finden.
Für Fragen steht Ihnen in Berlin Herr Ewald Zimmermann, Tel.: 030 227 33845 zur Verfügung.
"Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat im Jahr 2001 gegenüber dem Vorjahr über 30 Prozent mehr Petitionen, nämlich 17.550, abschließend behandelt. 15.765 neue Eingaben erreichten ihn im vergangenen Jahr", erläuterte Frau Lüth. Ein deutlicher Schwerpunkt liege nach wie vor im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, auf das über 30 Prozent der Petitionen entfallen. Auch im Jahr 2001 habe das Petitionsrecht eine wichtige Stellung eingenommen. Es sei wahrgenommen worden, um dringend zu lösende Probleme, konkrete Missstände und Schwierigkeiten der einzelnen Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung der beschlossenen Gesetze über den Petitionsausschuss an das Parlament und die Regierung heranzutragen, betonte Frau Lüth im Beisein der Obleute. Der Ausschuss sei bestrebt, sich umfassend für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen, auch wenn dies im Einzelfall beschwerlich sei. Besonders wichtig sei, dass die Arbeit des Petitionsausschusses sowohl von der Bundesregierung beachtet werde, als auch in die Fraktionen und die zahlreichen Gremien des Deutschen Bundestages einwirke. Nur dann sei gewährleistet, dass der Petitionsausschuss die richtige Anlaufstelle für die Anliegen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sei.
In 41 Prozent der Neueingaben hätten Petentinnen und Petenten eine Änderung von gesetzlichen Regelungen begehrt; 59 Prozent der Neueingaben seien Beschwerden über die Arbeit der Behörden gewesen. Trotz aller Bemühungen, effizienter zu arbeiten, transparenter zu werden und mehr Bürgernähe zu erreichen, sei die Öffentliche Verwaltung nach wie vor vielfältiger Kritik ausgesetzt.
1.180 Sammelpetitionen, das sind Petitionen, die mit einer Unterschrif-tenliste eingereicht werden, erreichten den Petitionsausschuss im Jahr 2001. Die Anzahl der hierdurch eingereichten Unterschriften betrug 107.176.
16.779 Massenpetitionen, das sind Eingaben mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt, erreichten den Petitionsausschuss im Berichtsjahr. Bei diesen Petitionen dominier-ten die Themenbereiche rentenrechtliche Behandlung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR, verfassungsmäßige Sonderstellung des Sonntags, Atomausstieg, Asylfragen und die Terroranschläge gegen die USA am 11. September 2001.
Sehr unterschiedlich sei die Zahl der Petitionen, die aus den einzelnen Bundesländern an den Petitionsausschuss gerichtet wurde. Die Spanne reiche, zur besseren Vergleichbarkeit gerechnet auf eine Million Bürgerinnen und Bürger, von Bayern mit 101 bis Berlin mit 532 Petitionen.
Aufgegliedert nach Geschlechtern könne der Statistik entnommen werden, dass über 58 Prozent der Eingaben von Männern und über 28 Prozent von Frauen eingereicht würden, teilte die Ausschussvorsitzende mit.
Zu jeder Petition werde die Bundesregierung um Stellungnahme gebeten. Zehn mal habe der Ausschuss im Berichtszeitraum in besonderer Weise von den ihm nach dem Gesetz nach Art. 45c des Grundgesetzes ein-geräumten Befugnissen Gebrauch gemacht. Die Bundesregierung sei zwar bemüht, ihr gebotene Mittel und Möglichkeiten wahrzunehmen, um den ihr zur Berücksichtigung oder Erwägung überwiesenen Petitionen nachzukommen, sagte Frau Lüth und verwies auf eine besondere Übersicht in dem Bericht. Oftmals sei eine Lösung der Probleme aber erst dadurch zu erreichen, dass der Ausschuss sein Recht wahrnehme, Regierungsvertreter in den Ausschuss zu laden, um mit ihnen die Petitionen zu erörtern.
Der Tätigkeitsbericht ist als Bundestagsdrucksache 14/9146 erschienen und kann unter anderem über das Sekretariat des Petitionsausschusses, Platz der Republik 1, 11011 Berlin angefordert werden. Er ist auch in das Internet-Angebot des Deutschen Bundestages eingestellt worden und unter www.bundestag.de/gremien/a2/pet_aktuell/index.html#2001 zu finden.
Für Fragen steht Ihnen in Berlin Herr Ewald Zimmermann, Tel.: 030 227 33845 zur Verfügung.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_020605