Pressemitteilung
Stand: 05.08.2002
Zur heutigen Pressekonferenz der Deutschen Lufthansa erklärt ein Sprecher des Deutschen Bundestages:
Der Sprecher der Lufthansa, Walter, hat erklärt, der
Präsident des Deutschen Bundestages habe die Lufthansa
aufgefordert, ihm alle Prämienflüge von Abgeordneten des
Deutschen Bundestages mitzuteilen; weiter hat Herr Walter
erklärt, von höchsten Ämtern erfolge eine
Vorverurteilung der Lufthansa im Zusammenhang mit der Verletzung
des Datenschutzes.
Wie der von der Pressestelle des Bundestages veröffentlichte Brief des Präsidenten an den Vorstandvorsitzenden der Lufthansa ausweist, hat der Bundestagspräsident keine Auskünfte über die Flüge von Abgeordneten erbeten, sondern lediglich eine Liste der Abgeordneten, die am Bonusmeilenprogramm der Lufthansa teilnehmen. Er hat auch die Lufthansa nicht beschuldigt, Daten weitergegeben zu haben, sondern lediglich festgestellt, dass die Daten nur aus dem Bereich der Lufthansa stammen können.
Motiv dieser Bitte des Präsidenten war es, die Teilnehmer am Bonusmeilenprogramm zur Überprüfung ihrer Meilenkonten aufzufordern, damit die Abgeordneten besser und schneller auf öffentliche Anschuldigungen reagieren können. Dies war aus der Sicht des Präsidenten eilbedürftig.
Das Angebot der Lufthansa, die Daten zu übermitteln, wenn von allen Teilnehmern am Meilenprogramm entsprechende Vollmachten vorgelegt werden, kann die Bundestagsverwaltung nicht realisieren, da ihr nicht vollständig bekannt ist, welche Abgeordnete Teilnehmer an diesem Programm sind.
Über die Möglichkeit, getrennte Bonusmeilenkonten zu führen, hat sich die Lufthansa bis gestern widersprüchlich geäußert. Die Bundestagsverwaltung strebt seit 1993 in Verhandlungen mit der Lufthansa an, dass Mitgliedern des Deutschen Bundestages generell zwei Bonusmeilenkonten zu Verfügung gestellt werden, um dienstlich und privat erworbene Rabattguthaben leicht trennen zu können. Diese Bitte hat die Lufthansa mehrfach abgelehnt. Parallel zu diesen Verhandlungen mit der Bundestagsverwaltung hat die Lufthansa, wie nun bekannt ist, Abgeordneten individuell die Führung zweier Bonusmeilenkonten ermöglicht, ohne jedoch die Bundestagsverwaltung darüber zu informieren.
Unabhängig von der Pressekonferenz der Lufthansa sieht sich die Bundestagsverwaltung mit der Behauptung konfrontiert, über die Verwendung dienstlich erworbener Meilen für Privatreisen bereits informiert worden zu sein. Dies ist falsch. Der Bund der Steuerzahler hat im Oktober vergangenen Jahres mitgeteilt, dass dieser Organisation derartige Hinweise vorliegen würden und gefragt, ob die Bundestagsverwaltung dies bestätigen könne. Die Bundestagsverwaltung hatte – bis zu den einschlägigen Presseveröffentlichungen in den letzten Tagen – keinerlei derartige Hinweise und hat dem Steuerzahlerbund entsprechend geantwortet. Der Steuerzahlerbund hat auf diese Antwort der Verwaltung nicht mehr reagiert, obwohl ihm, wie jetzt bekannt wird, eine Liste der Vorwürfe seit Oktober vergangenen Jahres vorliegt.
Wie der von der Pressestelle des Bundestages veröffentlichte Brief des Präsidenten an den Vorstandvorsitzenden der Lufthansa ausweist, hat der Bundestagspräsident keine Auskünfte über die Flüge von Abgeordneten erbeten, sondern lediglich eine Liste der Abgeordneten, die am Bonusmeilenprogramm der Lufthansa teilnehmen. Er hat auch die Lufthansa nicht beschuldigt, Daten weitergegeben zu haben, sondern lediglich festgestellt, dass die Daten nur aus dem Bereich der Lufthansa stammen können.
Motiv dieser Bitte des Präsidenten war es, die Teilnehmer am Bonusmeilenprogramm zur Überprüfung ihrer Meilenkonten aufzufordern, damit die Abgeordneten besser und schneller auf öffentliche Anschuldigungen reagieren können. Dies war aus der Sicht des Präsidenten eilbedürftig.
Das Angebot der Lufthansa, die Daten zu übermitteln, wenn von allen Teilnehmern am Meilenprogramm entsprechende Vollmachten vorgelegt werden, kann die Bundestagsverwaltung nicht realisieren, da ihr nicht vollständig bekannt ist, welche Abgeordnete Teilnehmer an diesem Programm sind.
Über die Möglichkeit, getrennte Bonusmeilenkonten zu führen, hat sich die Lufthansa bis gestern widersprüchlich geäußert. Die Bundestagsverwaltung strebt seit 1993 in Verhandlungen mit der Lufthansa an, dass Mitgliedern des Deutschen Bundestages generell zwei Bonusmeilenkonten zu Verfügung gestellt werden, um dienstlich und privat erworbene Rabattguthaben leicht trennen zu können. Diese Bitte hat die Lufthansa mehrfach abgelehnt. Parallel zu diesen Verhandlungen mit der Bundestagsverwaltung hat die Lufthansa, wie nun bekannt ist, Abgeordneten individuell die Führung zweier Bonusmeilenkonten ermöglicht, ohne jedoch die Bundestagsverwaltung darüber zu informieren.
Unabhängig von der Pressekonferenz der Lufthansa sieht sich die Bundestagsverwaltung mit der Behauptung konfrontiert, über die Verwendung dienstlich erworbener Meilen für Privatreisen bereits informiert worden zu sein. Dies ist falsch. Der Bund der Steuerzahler hat im Oktober vergangenen Jahres mitgeteilt, dass dieser Organisation derartige Hinweise vorliegen würden und gefragt, ob die Bundestagsverwaltung dies bestätigen könne. Die Bundestagsverwaltung hatte – bis zu den einschlägigen Presseveröffentlichungen in den letzten Tagen – keinerlei derartige Hinweise und hat dem Steuerzahlerbund entsprechend geantwortet. Der Steuerzahlerbund hat auf diese Antwort der Verwaltung nicht mehr reagiert, obwohl ihm, wie jetzt bekannt wird, eine Liste der Vorwürfe seit Oktober vergangenen Jahres vorliegt.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_020805