Pressemitteilung
Stand: 20.12.2002
500 Einsprüche gegen die Bundestagswahl
Dem Wahlprüfungsausschuss liegen ca. 500 Einsprüche
gegen die Bundestagswahl im September 2002 vor. Trotz des
Fristablaufs am 22. November 2002 gehen nach wie vor fast
täglich Wahleinsprüche ein. Dies teilte die Vorsitzende
des Gremiums, Abgeordnete Erika Simm (SPD), anlässlich der
Konstituierung des Ausschusses gestern abend in Berlin mit.
Allein ca. 370 Einsprüche entfallen auf eine Aktion mit vorgefertigten Schreiben, in denen der Regierung Wahlbetrug vorgeworfen wird. Davon sind mittlerweile fast 170 Einsprüche, so die Vorsitzende, nach Fristablauf eingegangen und können deshalb nicht inhaltlich geprüft werden.
Weitere Themen der Wahleinsprüche sind z. B. die Berücksichtigung der Zweitstimmen bei den erfolgreichen Direktmandaten in Berlin, die Gestaltung des Stimmzettels und der Grundsatz der Chancengleichheit.
Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses ist es, dem Bundestag Beschlussempfehlungen zu den vorliegenden Einsprüchen vorzulegen und Anregungen zu geben, ob Wahlrechtsvorschriften geändert werden sollen.
Allein ca. 370 Einsprüche entfallen auf eine Aktion mit vorgefertigten Schreiben, in denen der Regierung Wahlbetrug vorgeworfen wird. Davon sind mittlerweile fast 170 Einsprüche, so die Vorsitzende, nach Fristablauf eingegangen und können deshalb nicht inhaltlich geprüft werden.
Weitere Themen der Wahleinsprüche sind z. B. die Berücksichtigung der Zweitstimmen bei den erfolgreichen Direktmandaten in Berlin, die Gestaltung des Stimmzettels und der Grundsatz der Chancengleichheit.
Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses ist es, dem Bundestag Beschlussempfehlungen zu den vorliegenden Einsprüchen vorzulegen und Anregungen zu geben, ob Wahlrechtsvorschriften geändert werden sollen.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_0212204