Pressemitteilung
Stand: 17.06.2003
Keine Rechtsverletzung durch den Bundestagspräsidenten Klage des Künstlers Alavi vom Landgericht Berlin zurückgewiesen
Das Landgericht Berlin hat heute die Klage des Künstlers
Kani Alavi, mit der er wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung
von der Bundesrepublik Deutschland 170.000 Euro fordert,
zurückgewiesen, wie die Pressestelle des Deutschen Bundestages
mitteilt.
Hintergrund des Urteils ist folgender:
Am 4. April 2002 erfolgte in New York die feierliche Übergabe von drei durch den Künstler Kani Alavi bemalten Mauersegmenten an den Generalsekretär der Vereinten Nationen Kofi Annan durch Bundestagspräsident Thierse. Der Künstler hatte sich durch seine schriftlichen Äußerungen gegenüber dem Bundestagspräsidenten mit einer derartigen Schenkung einverstanden erklärt. In seinem Schreiben hatte es geheißen, es sei für ihn "eine große Ehre", dass sein Graffito nun im Skulpturenpark der Vereinten Nationen zu sehen sei. Der Künstler hat immer nur das ihm zustehende Benennungsrecht nach § 13 Urheberrechtsgesetz eingefordert und der Schenkung als solcher nicht widersprochen. Diesem Benennungsrecht hat der Deutsche Bundestag durch eine eigens auf den Segmenten angebrachte Tafel entsprochen.
Das übergebene Mauerstück ist seit der Übergabe mit einem 55 x 55 cm großen Hinweisschild versehen, auf dem neben Informationen über den Entstehungszeitpunkt und -zusammenhang zu lesen ist: "Artist: Kani Alavi". Zusätzlich wurde während der Zeremonie allen anwesenden Pressevertretern ein von Herrn Alavi selbst erstellter Lebenslauf übergeben.
Alavi ist damit der einzige deutsche Künstler, dessen Name im Skulpturenpark der Vereinten Nationen zu lesen ist.
Mit seiner heutigen Entscheidung hat das Gericht die tatsächlichen Darlegungen wie die rechtliche Beurteilung des Bundestagspräsidenten in dieser Angelegenheit vollständig bestätigt.
Hintergrund des Urteils ist folgender:
Am 4. April 2002 erfolgte in New York die feierliche Übergabe von drei durch den Künstler Kani Alavi bemalten Mauersegmenten an den Generalsekretär der Vereinten Nationen Kofi Annan durch Bundestagspräsident Thierse. Der Künstler hatte sich durch seine schriftlichen Äußerungen gegenüber dem Bundestagspräsidenten mit einer derartigen Schenkung einverstanden erklärt. In seinem Schreiben hatte es geheißen, es sei für ihn "eine große Ehre", dass sein Graffito nun im Skulpturenpark der Vereinten Nationen zu sehen sei. Der Künstler hat immer nur das ihm zustehende Benennungsrecht nach § 13 Urheberrechtsgesetz eingefordert und der Schenkung als solcher nicht widersprochen. Diesem Benennungsrecht hat der Deutsche Bundestag durch eine eigens auf den Segmenten angebrachte Tafel entsprochen.
Das übergebene Mauerstück ist seit der Übergabe mit einem 55 x 55 cm großen Hinweisschild versehen, auf dem neben Informationen über den Entstehungszeitpunkt und -zusammenhang zu lesen ist: "Artist: Kani Alavi". Zusätzlich wurde während der Zeremonie allen anwesenden Pressevertretern ein von Herrn Alavi selbst erstellter Lebenslauf übergeben.
Alavi ist damit der einzige deutsche Künstler, dessen Name im Skulpturenpark der Vereinten Nationen zu lesen ist.
Mit seiner heutigen Entscheidung hat das Gericht die tatsächlichen Darlegungen wie die rechtliche Beurteilung des Bundestagspräsidenten in dieser Angelegenheit vollständig bestätigt.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2003/pz_0306172