Pressemitteilung
Stand: 27.01.2004
Bundestagspräsident verlangt von SPD 768.000 Euro
Weil die SPD im Jahr 1999 in ihrem Unterbezirk Wuppertal mit
der Annahme einer Spende in Höhe von 500.000 DM (255.646,94
Euro) gegen das Parteiengesetz verstoßen hat, hat
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse sie zur Zahlung des
dreifachen Betrages in Höhe von 766.937,82 Euro verpflichtet.
Gleichzeitig hat er die für das Jahr 2000 vorgenommene
Festsetzung der staatlichen Mittel um 1.380,91 Euro reduziert. Nach
dem Parteiengesetz ist der Gesamtbetrag von 768.318,73 Euro bei der
ersten Abschlagszahlung auf die staatliche Teilfinanzierung
für 2004 zum 15. Februar 2004 einzubehalten.
Diese Rechtsfolgen ergeben sich aus den Umständen der rechtswidrigen Annahme und des unrichtigen Verbuchens der Spende des Bauunternehmers Clees im Jahr 1999. Diese über die Wicküler Park GmbH & Co. KG an den SPD-Unterbezirk Wuppertal gezahlte Spende zur Finanzierung des Wahlkampfes um das Amt des Oberbürgermeisters sollte Planungssicherheit für ein bestimmtes Bauprojekt erreichen. Die SPD habe mit der Annahme der Spende gegen Paragraph 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 und 6 sowie gegen Paragraph 25 Abs. 2 des Parteiengesetzes in der damals gültigen Fassung verstoßen.
Diese Rechtsfolgen ergeben sich aus den Umständen der rechtswidrigen Annahme und des unrichtigen Verbuchens der Spende des Bauunternehmers Clees im Jahr 1999. Diese über die Wicküler Park GmbH & Co. KG an den SPD-Unterbezirk Wuppertal gezahlte Spende zur Finanzierung des Wahlkampfes um das Amt des Oberbürgermeisters sollte Planungssicherheit für ein bestimmtes Bauprojekt erreichen. Die SPD habe mit der Annahme der Spende gegen Paragraph 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 und 6 sowie gegen Paragraph 25 Abs. 2 des Parteiengesetzes in der damals gültigen Fassung verstoßen.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_040127