Pressemitteilung
Stand: 28.01.2004
Auswärtiger Ausschuss appelliert an den Iran
Der Auswärtige Ausschuss mit den in ihm vertretenen vier
Fraktionen der SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP hat am 28. Januar 2004 folgende Erklärung
verabschiedet:
"Nur mit einem Parlament, das den positiven Willen der Bevölkerung unverfälscht repräsentiert, kann Iran die schwierigen Herausforderungen meistern, die vor ihm liegen. Neben dem allgemeinen und gleichen aktiven Wahlrecht ist dafür ein passives Wahlrecht erforderlich, das die ungehinderte Möglichkeit gewährleistet, sich um einen Parlamentssitz bewerben zu können.
Mit großer Sorge verfolgt der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestages, dass über 3.000 Bewerberinnen und Bewerber, darunter sogar rd. 90 %, die dem gegenwärtigen Parlament angehören, zu einer Kandidatur bei der Parlamentswahl nicht zugelassen werden.
Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestages erwartet von den iranischen Autoritäten, dass sie diese Entscheidungen korrigieren und alle Kandidaten und Kandidatinnen zur Wahl zulassen."
"Nur mit einem Parlament, das den positiven Willen der Bevölkerung unverfälscht repräsentiert, kann Iran die schwierigen Herausforderungen meistern, die vor ihm liegen. Neben dem allgemeinen und gleichen aktiven Wahlrecht ist dafür ein passives Wahlrecht erforderlich, das die ungehinderte Möglichkeit gewährleistet, sich um einen Parlamentssitz bewerben zu können.
Mit großer Sorge verfolgt der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestages, dass über 3.000 Bewerberinnen und Bewerber, darunter sogar rd. 90 %, die dem gegenwärtigen Parlament angehören, zu einer Kandidatur bei der Parlamentswahl nicht zugelassen werden.
Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestages erwartet von den iranischen Autoritäten, dass sie diese Entscheidungen korrigieren und alle Kandidaten und Kandidatinnen zur Wahl zulassen."
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_0401282