Pressemitteilung
Stand: 01.04.2004
Familienausschuss fordert gleiche Beiträge für Frauen und Männer bei der staatlich geförderten Altersvorsorge
Die Vorsitzende des Familienausschusses, Kerstin Griese,
begrüßt das einstimmig gefasste Votum der Mitglieder des
Familienausschusses zu gleichen Tarifen für Männer und
Frauen bei Verträgen zur staatlich geförderten
Altersvorsorge ("Riester-Rente"). Der Ausschuss hat sich im Rahmen
der laufenden Beratungen zum Alterseinkünftegesetz dafür
ausgesprochen, nur noch solche Altersvorsorgeverträge
steuerlich zu fördern, bei denen die Leistungen auf der
Grundlage gleicher Beiträge für Männer und Frauen
unabhängig vom Geschlecht berechnet werden. Er empfahl eine
entsprechende Änderung der einschlägigen gesetzlichen
Vorschriften.
Mit der letzten Rentenreform ist das Niveau des gesetzlichen Alterssicherungssystems abgesenkt worden, wobei als Ausgleich eine private Altersvorsorge ("Riester-Rente") aufgebaut werden soll. Beiträge hierzu genießen steuerliche Förderung, wenn sie auf der Grundlage von zertifizierten Verträgen nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz geleistet werden. Derzeit müssen jedoch Frauen einen bis zu 15 Prozent höheren Beitrag bezahlen als Männer, um einen vergleichbaren Rentenanspruch aus der "Riester-Rente" zu erhalten.
Hierzu erklärt die Vorsitzende des Familienausschusses: "Artikel 3 des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Dies muss auch für die staatlich geförderte private Altersvorsorge gelten. Die ungleichen Tarife für Männer und Frauen sind deshalb bei steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen nicht akzeptabel."
Mit der letzten Rentenreform ist das Niveau des gesetzlichen Alterssicherungssystems abgesenkt worden, wobei als Ausgleich eine private Altersvorsorge ("Riester-Rente") aufgebaut werden soll. Beiträge hierzu genießen steuerliche Förderung, wenn sie auf der Grundlage von zertifizierten Verträgen nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz geleistet werden. Derzeit müssen jedoch Frauen einen bis zu 15 Prozent höheren Beitrag bezahlen als Männer, um einen vergleichbaren Rentenanspruch aus der "Riester-Rente" zu erhalten.
Hierzu erklärt die Vorsitzende des Familienausschusses: "Artikel 3 des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Dies muss auch für die staatlich geförderte private Altersvorsorge gelten. Die ungleichen Tarife für Männer und Frauen sind deshalb bei steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen nicht akzeptabel."
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_0404011