Pressemitteilung
Stand: 20.04.2004
Anmeldung zur Berichterstattung über die Bundesversammlung am 23. Mai 2004 in Berlin
Für die Berichterstattung über die Bundesversammlung
am
23. Mai 2004 im Reichstagsgebäude müssen an die Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen Sonderausweise ausgegeben werden: Der Sonderausweis Lobby ermöglicht den Zugang zu den Pressearbeitsräumen und den Bereichen des Bundestages, in denen Journalisten Informationsgespräche und Interviews führen können. Dieser Ausweis wird auf den Namen seiner Trägerin/seines Trägers ausgestellt.
Zusätzlich kann mit Rücksicht auf die zur Verfügung stehenden Sitzplätze eine begrenzte Anzahl von Sonderausweisen für die Pressetribünen ausgegeben werden. Damit Kolleginnen und Kollegen des selben Mediums sich abwechseln können, werden diese Sonderausweise lediglich auf das betreffende Medium ausgestellt. Grundsätzlich kann jedes Medium nur einen Tribünenausweis erhalten.
Für das Betreten des Reichstagsgebäudes muss der Personalausweis oder Reisepass mitgenommen werden.
Eine schriftliche Anmeldung zur Berichterstattung ist unbedingt erforderlich. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass aus Platzgründen voraussichtlich nicht jeder Akkreditierungswunsch (Sonderausweis Pressetribüne bzw. Lobby-Ausweis) berücksichtigt werden kann. Die Ausweise werden nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben. Sie erhalten rechtzeitig Nachricht, ob Ihre Anmeldungen berücksichtigt werden konnten.
Interessierte Medien werden gebeten, sich
ab Mittwoch, 21. April 2004, 8.00 Uhr
bis Dienstag, 27. April 2004, 16.00 Uhr
beim Pressereferat des Deutschen Bundestages ausschließlich unter der E-Mail-Adresse bundesversammlung.presse@bundestag.de mit folgenden Daten anzumelden: Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Nummer des Personalausweises/Reisepasses, Medium, Funktion (Redakteur/Fotograf/Techniker), Telefonnummer, Akkreditierungswunsch (Lobby/Pressetribüne). Nur Anmeldungen mit vollständigen Angaben können berücksichtigt werden.
Achtung:
Anmeldungen, die außerhalb des oben genannten Zeitraums oder unter anderen Adressen eingehen, können aus Gründen der Gleichbehandlung und Fairness nicht berücksichtigt werden.
Für Rückfragen stehen Monika Grandel unter Telefon (030) 227 3 29 24 und Corinna Weber unter Telefon (030) 227 3 29 29 gerne zur Verfügung.
23. Mai 2004 im Reichstagsgebäude müssen an die Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen Sonderausweise ausgegeben werden: Der Sonderausweis Lobby ermöglicht den Zugang zu den Pressearbeitsräumen und den Bereichen des Bundestages, in denen Journalisten Informationsgespräche und Interviews führen können. Dieser Ausweis wird auf den Namen seiner Trägerin/seines Trägers ausgestellt.
Zusätzlich kann mit Rücksicht auf die zur Verfügung stehenden Sitzplätze eine begrenzte Anzahl von Sonderausweisen für die Pressetribünen ausgegeben werden. Damit Kolleginnen und Kollegen des selben Mediums sich abwechseln können, werden diese Sonderausweise lediglich auf das betreffende Medium ausgestellt. Grundsätzlich kann jedes Medium nur einen Tribünenausweis erhalten.
Für das Betreten des Reichstagsgebäudes muss der Personalausweis oder Reisepass mitgenommen werden.
Eine schriftliche Anmeldung zur Berichterstattung ist unbedingt erforderlich. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass aus Platzgründen voraussichtlich nicht jeder Akkreditierungswunsch (Sonderausweis Pressetribüne bzw. Lobby-Ausweis) berücksichtigt werden kann. Die Ausweise werden nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben. Sie erhalten rechtzeitig Nachricht, ob Ihre Anmeldungen berücksichtigt werden konnten.
Interessierte Medien werden gebeten, sich
bis Dienstag, 27. April 2004, 16.00 Uhr
beim Pressereferat des Deutschen Bundestages ausschließlich unter der E-Mail-Adresse bundesversammlung.presse@bundestag.de mit folgenden Daten anzumelden: Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Nummer des Personalausweises/Reisepasses, Medium, Funktion (Redakteur/Fotograf/Techniker), Telefonnummer, Akkreditierungswunsch (Lobby/Pressetribüne). Nur Anmeldungen mit vollständigen Angaben können berücksichtigt werden.
Achtung:
Anmeldungen, die außerhalb des oben genannten Zeitraums oder unter anderen Adressen eingehen, können aus Gründen der Gleichbehandlung und Fairness nicht berücksichtigt werden.
Für Rückfragen stehen Monika Grandel unter Telefon (030) 227 3 29 24 und Corinna Weber unter Telefon (030) 227 3 29 29 gerne zur Verfügung.
2295 Zeichen
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_040420