Pressemitteilung
Stand: 03.06.2004
Bundestag lässt Flagge im Internet versteigern
Die Verwaltung des Deutschen Bundestages nutzt seit kurzem das
Auktionsportal der Bundeszollverwaltung, um ausgemusterte
Gegenstände des Bundestages zu veräußern. Unter der
Internetadresse
www.zoll-auktion.de bieten Bundeszollverwaltung
und eine Reihe anderer Behörden eine Vielzahl von
Vermögensgegenständen in einer permanenten Versteigerung
an. Durchgeführt wird sie von der Oberfinanzdirektion
Koblenz.
Als erste Artikel hat die Bundestagsverwaltung neben fünf Videorecordern auch eine gebrauchte Deutschland-Flagge von den Türmen des Reichstagsgebäudes mit Echtheitszertifikat ins Angebot gestellt. Diese Flaggen müssen je nach Verschleiß durch Witterung ungefähr vierteljährlich gewechselt werden und werden danach nicht mehr benötigt.
Die erfreulich hohe Nachfrage (Gebote und Zugriffe) bestätigt der Bundestagsverwaltung, dass diese Form des Angebots an eine breite Öffentlichkeit effizienter ist als die bisherigen Wege der Veräußerung. Nach Bundeshaushaltsordnung dürfen ausrangierte Gegenstände nur zu ihrem vollen Wert verkauft werden. Wenn sich ein Marktpreis zum Beispiel durch Versteigerung feststellen lässt, bedarf es keiner weiteren besonderen Wertermittlung.
Als erste Artikel hat die Bundestagsverwaltung neben fünf Videorecordern auch eine gebrauchte Deutschland-Flagge von den Türmen des Reichstagsgebäudes mit Echtheitszertifikat ins Angebot gestellt. Diese Flaggen müssen je nach Verschleiß durch Witterung ungefähr vierteljährlich gewechselt werden und werden danach nicht mehr benötigt.
Die erfreulich hohe Nachfrage (Gebote und Zugriffe) bestätigt der Bundestagsverwaltung, dass diese Form des Angebots an eine breite Öffentlichkeit effizienter ist als die bisherigen Wege der Veräußerung. Nach Bundeshaushaltsordnung dürfen ausrangierte Gegenstände nur zu ihrem vollen Wert verkauft werden. Wenn sich ein Marktpreis zum Beispiel durch Versteigerung feststellen lässt, bedarf es keiner weiteren besonderen Wertermittlung.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_0406032