Pressemitteilung
Stand: 11.06.2004
Deutsch-französische Parlamentarier-Arbeitsgruppe erläutert Änderungsvorschläge für Jugendwerk
Nach Auffassung einer parlamentarischen Arbeitsgruppe des
Deutschen Bundestages und der Assemblée nationale muss das
Deutsch-Französische Jugendwerk in seinen Zielen und seiner
Struktur reformiert werden. Die Vorsitzenden der Gruppe, Dr.
Andreas Schockenhoff und Yves Bur, unterrichteten dazu heute auf
Einladung von Bundesfamilienministerin Renate Schmidt und deren
Amtskollegen aus Frankreich, Jean-Francois Lamour, die Mitglieder
des Kuratoriums des Deutsch-Französischen Jugendwerks bei
einer Sitzung in Genshagen.
Die Forderungen der deutsch-französischen Parlamentarier-Arbeitsgruppe basieren auf einer mehrmonatigen Untersuchung über Ziele, Mitteleinsatz und Arbeitsweise des Deutsch-Französischen Jugendwerks, die im vergangenen Jahr von den Präsidien der beiden Parlamente anlässlich des 40. Jahrestages des Elysée-Vertrages angestoßen worden war.
Zu den zentralen Reformvorschlägen gehört, dass künftig Zuwendungsempfänger, d.h. unmittelbar Begünstigte, nicht mehr an Haushaltsentscheidungen des Kuratoriums beteiligt sein sollen. Um Einwänden von Verbänden zu begegnen, die dabei besonders auf die Qualität ihrer Arbeit und ihr Engagement hinwiesen, haben die Abgeordneten die Einrichtung eines Beirats mit dem Recht zu Stellungnahmen gegenüber dem Kuratorium über Projekte und die programmatische Ausrichtung vorgeschlagen.
Die Ergebnisse der ersten parlamentarischen Arbeitsgruppe des Bundestags und der Nationalversammlung sind von den Fraktionen einvernehmlich in einem interfraktionellen Antrag zusammengefasst, der am 17. Juni im Bundestag beraten werden soll.
Die Forderungen der deutsch-französischen Parlamentarier-Arbeitsgruppe basieren auf einer mehrmonatigen Untersuchung über Ziele, Mitteleinsatz und Arbeitsweise des Deutsch-Französischen Jugendwerks, die im vergangenen Jahr von den Präsidien der beiden Parlamente anlässlich des 40. Jahrestages des Elysée-Vertrages angestoßen worden war.
Zu den zentralen Reformvorschlägen gehört, dass künftig Zuwendungsempfänger, d.h. unmittelbar Begünstigte, nicht mehr an Haushaltsentscheidungen des Kuratoriums beteiligt sein sollen. Um Einwänden von Verbänden zu begegnen, die dabei besonders auf die Qualität ihrer Arbeit und ihr Engagement hinwiesen, haben die Abgeordneten die Einrichtung eines Beirats mit dem Recht zu Stellungnahmen gegenüber dem Kuratorium über Projekte und die programmatische Ausrichtung vorgeschlagen.
Die Ergebnisse der ersten parlamentarischen Arbeitsgruppe des Bundestags und der Nationalversammlung sind von den Fraktionen einvernehmlich in einem interfraktionellen Antrag zusammengefasst, der am 17. Juni im Bundestag beraten werden soll.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_0406113