Pressemitteilung
Stand: 24.09.2004
Enquete-Kommission übergibt heute Zwischenbericht zu Patientenverfügungen an Bundestagspräsident Thierse
Die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin"
übergibt heute ihren Bericht zum Thema
Patientenverfügungen an Bundestagspräsident Wolfgang
Thierse. Die Kommission empfiehlt dem Deutschen Bundestag darin,
Patientenverfügungen gesetzlich zu regeln.
Patientenverfügungen sind dann von Bedeutung, wenn sich ein
Patient selbst aktuell nicht mehr äußern kann. Die
Kommission geht vom Recht jedes Einzelnen aus, im Krankheitsfall zu
bestimmen, welche medizinischen Eingriffe zulässig sein sollen
und welche nicht. Dies schließt einen Behandlungsverzicht
ein. Sie spricht sich deshalb dafür aus, die Verbindlichkeit
von Patientenverfügungen zu stärken. Eine große
Mehrheit der Mitglieder warnt jedoch davor, Vorausverfügungen
mit aktuellen Willensäußerungen gleich zu setzen.
Patientenverfügungen, die den Abbruch oder die Unterlassung
von lebenserhaltenden Maßnahmen zum Gegenstand haben, sollen
nur gelten, wenn eine Krankheit irreversibel ist und trotz
medizinischer Behandlung nach ärztlicher Erkenntnis zum Tode
führen wird.
Die Kommission begründet diese Haltung u. a. damit, dass Gesunde den Wert eines Lebens mit eingeschränkten Entfaltungsmöglichkeiten oft geringer einschätzten, als es die Betroffenen selbst tun. Zudem müsse verhindert werden, dass alte und abhängige Menschen unter sozialen Druck geraten, im Voraus auf weitere Behandlungen zu verzichten, um ihr Sterben zu beschleunigen.
Eine Minderheit der Kommissionsmitglieder lehnt den Bericht und seine Empfehlungen aus unterschiedlichen Gründen ab. Vor allem die Begrenzung der Reichweite auf Fälle von Krankheit mit Todesfolge wird in ihren Sondervoten als zu weitgehende Einschränkung des Rechts auf Selbstbestimmung kritisiert.
Bei der Übergabe des Berichts an den Bundestagspräsidenten wird die Kommission vertreten durch: René Röspel (Vorsitzender, SPD), Hubert Hüppe (stellv. Vorsitzender, CDU/CSU) sowie die Obleute Dr. Wolfgang Wodarg (SPD), Thomas Rachel (CDU/CSU), Christa Nickels (Bündnis 90/Die Grünen) und Michael Kauch (FDP). Der Bericht "Patientenverfügungen" wird zum Termin vorgehalten und steht anschließend im Internet unter www.bundestag.de/medizin zur Verfügung.
Ort und Zeit: Freitag, 24. September 2004, 11.30 Uhr,
Reichstagsgebäude, 2 N 037
Rückfragen bitte an das Sekretariat der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":
Telefon: (030) 227-31771
E-Mail: enquete.medizin@bundestag.de
Die Kommission begründet diese Haltung u. a. damit, dass Gesunde den Wert eines Lebens mit eingeschränkten Entfaltungsmöglichkeiten oft geringer einschätzten, als es die Betroffenen selbst tun. Zudem müsse verhindert werden, dass alte und abhängige Menschen unter sozialen Druck geraten, im Voraus auf weitere Behandlungen zu verzichten, um ihr Sterben zu beschleunigen.
Eine Minderheit der Kommissionsmitglieder lehnt den Bericht und seine Empfehlungen aus unterschiedlichen Gründen ab. Vor allem die Begrenzung der Reichweite auf Fälle von Krankheit mit Todesfolge wird in ihren Sondervoten als zu weitgehende Einschränkung des Rechts auf Selbstbestimmung kritisiert.
Bei der Übergabe des Berichts an den Bundestagspräsidenten wird die Kommission vertreten durch: René Röspel (Vorsitzender, SPD), Hubert Hüppe (stellv. Vorsitzender, CDU/CSU) sowie die Obleute Dr. Wolfgang Wodarg (SPD), Thomas Rachel (CDU/CSU), Christa Nickels (Bündnis 90/Die Grünen) und Michael Kauch (FDP). Der Bericht "Patientenverfügungen" wird zum Termin vorgehalten und steht anschließend im Internet unter www.bundestag.de/medizin zur Verfügung.
Rückfragen bitte an das Sekretariat der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":
Telefon: (030) 227-31771
E-Mail: enquete.medizin@bundestag.de
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_0409248