Pressemitteilung
Stand: 16.11.2004
Öffentliche Anhörung "Elektro- und Elektronikgerätegesetz?"
Eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes
über das "Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz -
ElektroG)", Drucksache
15/3930, veranstaltet der Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am:
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der EG-Richtlinien
2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie
2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und
legt Anforderungen an die Produktverantwortung nach § 22
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz fest.
Wesentliche Eckpunkte der in nationales Recht umzusetzenden EU-Vorlagen sind u. a.
Darüber hinaus sind bei der Umsetzung der EU-Richtlinien in nationales Recht Wettbewerbs-Aspekte zu berücksichtigen. Ein zusätzlicher staatlicher Verwaltungsaufwand soll durch Deregulierung auf das notwendige Mindestmaß begrenzt werden. Kommunale Strukturen für die Sammlung von Altgeräten sollen erhalten bleiben.
Einzelheiten zur Anhörung können dem Internetangebot des Umweltausschusses entnommen werden, das u. a. die Tagesordnung, ein Verzeichnis der geladenen Verbände und Organisationen und den Fragenkatalog der Fraktionen bereithält. Ferner werden die auf den Fragenkatalog eingegangenen Antworten der Sachverständigen, das korrigierte Wortprotokoll sowie Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschusses dort zu finden sein.
Journalisten und an einer Teilnahme als Zuhörer Interessierte werden wegen des nur begrenzt zur Verfügung stehenden Sitzplatzkontingents um frühzeitige Anmeldung beim Ausschusssekretariat (Tel.: 030/227-37221) gebeten.
Web: www.bundestag.de/parlament/gremien15/a15/a15_anhoerungen/08B_ElektroG/index.html
Wesentliche Eckpunkte der in nationales Recht umzusetzenden EU-Vorlagen sind u. a.
- die Verpflichtung zur Getrenntsammlung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten,
- die kostenlose Rückgabemöglichkeit von
Altgeräten für private Endnutzer und Vertreiber
spätestens ab dem 13. August 2005,
- das Erreichen von Zielvorgaben für die Verwertung und das
Recycling spätestens bis 31. Dezember 2006,
- die Finanzierung der Altgeräte-Entsorgung durch die
Hersteller sowie
- Verwendungsverbote für ab 1. Juli 2006 in Verkehr gebrachte Geräte, die bestimmte gefährliche Stoffe enthalten.
Darüber hinaus sind bei der Umsetzung der EU-Richtlinien in nationales Recht Wettbewerbs-Aspekte zu berücksichtigen. Ein zusätzlicher staatlicher Verwaltungsaufwand soll durch Deregulierung auf das notwendige Mindestmaß begrenzt werden. Kommunale Strukturen für die Sammlung von Altgeräten sollen erhalten bleiben.
Einzelheiten zur Anhörung können dem Internetangebot des Umweltausschusses entnommen werden, das u. a. die Tagesordnung, ein Verzeichnis der geladenen Verbände und Organisationen und den Fragenkatalog der Fraktionen bereithält. Ferner werden die auf den Fragenkatalog eingegangenen Antworten der Sachverständigen, das korrigierte Wortprotokoll sowie Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschusses dort zu finden sein.
Journalisten und an einer Teilnahme als Zuhörer Interessierte werden wegen des nur begrenzt zur Verfügung stehenden Sitzplatzkontingents um frühzeitige Anmeldung beim Ausschusssekretariat (Tel.: 030/227-37221) gebeten.
Web: www.bundestag.de/parlament/gremien15/a15/a15_anhoerungen/08B_ElektroG/index.html
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_041116