Pressemitteilung
Stand: 24.11.2004
Parlamentarisches Kontrollgremium beauftragt Bundesrichter a.D. Dr. Schäfer als Sachverständigen
Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums,
Hartmut Büttner, MdB, teilt mit:
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat heute einstimmig die Beauftragung von Bundesrichter a. D. Dr. Gerhard Schäfer nach § 2c Kontrollgremiumgesetz als Sachverständigen beschlossen. Das Kontrollgremium hat damit erstmals von dieser im Jahr 1999 gesetzlich eingeführten Befugnis Gebrauch gemacht.
Der Sachverständige soll die in einem Buch beschriebenen Vorgänge um die versuchte Enttarnung einer vermeintlichen Innenquelle eines russischen Nachrichtendienstes im BND zum Ende der neunziger Jahre untersuchen. Dabei soll er u.a. klären, ob und inwieweit es bei diesem Vorgang Unzulänglichkeiten der Dienst- und Fachaufsicht im BND und im Bundeskanzleramt gegeben hat.
Nach Abschluss seiner Untersuchung soll er dem Parlamentarischen Kontrollgremium über das Ergebnis einen Bericht erstatten.
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat heute einstimmig die Beauftragung von Bundesrichter a. D. Dr. Gerhard Schäfer nach § 2c Kontrollgremiumgesetz als Sachverständigen beschlossen. Das Kontrollgremium hat damit erstmals von dieser im Jahr 1999 gesetzlich eingeführten Befugnis Gebrauch gemacht.
Der Sachverständige soll die in einem Buch beschriebenen Vorgänge um die versuchte Enttarnung einer vermeintlichen Innenquelle eines russischen Nachrichtendienstes im BND zum Ende der neunziger Jahre untersuchen. Dabei soll er u.a. klären, ob und inwieweit es bei diesem Vorgang Unzulänglichkeiten der Dienst- und Fachaufsicht im BND und im Bundeskanzleramt gegeben hat.
Nach Abschluss seiner Untersuchung soll er dem Parlamentarischen Kontrollgremium über das Ergebnis einen Bericht erstatten.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_0411245