Pressemitteilung
Stand: 26.11.2004
Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" führt Anhörung zu § 96 Bundesvertriebenengesetz durch
Die Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" des Deutschen
Bundestages befasst sich in einer öffentlichen Anhörung
mit dem Paragrafen 96 des Bundesvertriebenengesetzes. Danach haben
Bund und Länder "entsprechend ihrer durch das Grundgesetz
gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete
in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge des
gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten".
Die Öffnung der Grenzen zum östlichen Europa und die deutsche Wiedervereinigung haben die politischen Beziehungen tiefgreifend verändert und damit auch die Anforderungen an die kulturelle Zusammenarbeit. Zusätzliche Anforderungen entstehen durch den EU-Beitritt der ostmitteleuropäischen Nachbarn.
Die daraus resultierenden Fragen erörtert eine öffentliche Anhörung am Montag, 29. November 2004, um 13.00 Uhr, Sitzungssaal: E 300, Sitzungsort: Paul-Löbe-Haus, Berlin.
Die Liste der eingeladenen Experten kann unter: http://www.bundestag.de/parlament/kommissionen/kultur_deutsch/Tagesordnungen/Bundesvertriebenengesetz.pdf abgerufen werden.
Besucher-Anmeldungen bitte unter Tel. 030/227-37708.
Die Öffnung der Grenzen zum östlichen Europa und die deutsche Wiedervereinigung haben die politischen Beziehungen tiefgreifend verändert und damit auch die Anforderungen an die kulturelle Zusammenarbeit. Zusätzliche Anforderungen entstehen durch den EU-Beitritt der ostmitteleuropäischen Nachbarn.
Die daraus resultierenden Fragen erörtert eine öffentliche Anhörung am Montag, 29. November 2004, um 13.00 Uhr, Sitzungssaal: E 300, Sitzungsort: Paul-Löbe-Haus, Berlin.
Die Liste der eingeladenen Experten kann unter: http://www.bundestag.de/parlament/kommissionen/kultur_deutsch/Tagesordnungen/Bundesvertriebenengesetz.pdf abgerufen werden.
Besucher-Anmeldungen bitte unter Tel. 030/227-37708.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_0411261